Seit Montag läuft eine Sammelklage gegen den Bezahlsender Premiere wegen angeblich verschwundener Smartcards, die bei der Kündigung des Abos zurück gesendet werden müssen. Doch die Karten scheinen massenweise im Nirvana zu verschwinden.
75 € Schadenersatz fordert Premiere für jede verschwundene Karte, die Kunden behaupten aber, sie hätten sie zurück geschickt, inzwischen sind es wohl einige hundert, die Vebraucherzentrale Hamburg meldet jedenfalls "Hilfe - wir ersaufen in E-Mails von Betroffenen!". Sie hält die Rücksendung sowieso für illegal. Betroffene können sich hier melden:
www.vzhh.de
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@i.mer
ich muß dich korrigieren.
der rückschein ist der vor gericht ultimativ anerkannte zugangsbeweis - mit unterschrift des jenigen, der sendungen empfangen darf.
die post ist nur für die beförderung zuständig - den zugang kannst du damit nicht beweisen.
merke:
es ist ein unterschied zwischen beförderung und zugang. es reicht im zweifel nicht aus die zustellung/beförderung einer sendung zu beweisen.
;-)