Seit Montag läuft eine Sammelklage gegen den Bezahlsender Premiere wegen angeblich verschwundener Smartcards, die bei der Kündigung des Abos zurück gesendet werden müssen. Doch die Karten scheinen massenweise im Nirvana zu verschwinden.
75 € Schadenersatz fordert Premiere für jede verschwundene Karte, die Kunden behaupten aber, sie hätten sie zurück geschickt, inzwischen sind es wohl einige hundert, die Vebraucherzentrale Hamburg meldet jedenfalls "Hilfe - wir ersaufen in E-Mails von Betroffenen!". Sie hält die Rücksendung sowieso für illegal. Betroffene können sich hier melden:
www.vzhh.de
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wenn man etwas versendet und das an einen - sagen wir mal - nicht ganz seriösen empfänger, dann empfiehlt sich generell ein einschreiben mit rückschein.
damit - und nur damit - hat man einen unzweifelhaften zugangsbeweis in der hand.
;-)
Eigentlich brauchst Du noch einen Zeugen, der sieht wie Du die Karte in den Briefumschlag steckst.
Anscheinend nehmen die Firmen mit kreativer Geschäftsgestaltung überhand.
Damit beweist Du aber im Zweifelsfall auch nur den Zugang des Umschlags. Wenn der Empfänger behauptet, der Umschlag sei leer gewesen bzw. habe nur alte Zeitungen enthalten, nützt Dir das Einschreiben auch nichts.
Also die Vorgehensweise für ganz paranoide Zeitgenossen: Einen unabhängigen Zeugen den Inhalt des Umschlags bestätigen lassen und erst dann - immer noch in Anwesenheit des Zeugen - per Einschreiben verschicken. Der Rückschein ist nicht zwingend nötig, bei Paketen gibt's den ja auch nicht.
Nein, der Rückschein ist erstmal unnötig. Nur wenn du dan Probleme hast (was bei einem Einschreiben eh unwahrscheinlich ist) kannst du die Post um entsprechende Auskunft bitten, gespeichet sind die DAten eine Weile.
@i.mer
ich muß dich korrigieren.
der rückschein ist der vor gericht ultimativ anerkannte zugangsbeweis - mit unterschrift des jenigen, der sendungen empfangen darf.
die post ist nur für die beförderung zuständig - den zugang kannst du damit nicht beweisen.
merke:
es ist ein unterschied zwischen beförderung und zugang. es reicht im zweifel nicht aus die zustellung/beförderung einer sendung zu beweisen.
;-)
Übergabe-Einschreiben und Einschreiben mit Rückschein sind - was die Beweiskraft angeht - identisch. Lediglich das Einwurfeinschreiben hat keinerlei Beweiskraft. Das sicherste - nach der persönlichen Übergabe - ist wohl eine Zustellungsurkunde.
Siehe auch hier: http://www.123recht.net/article.asp?a=16428
Im Internet genau das gleiche. Wenn ich innerhalb von 14Tagen von meinem Rückgaberecht Gebrauch mache, dann IMMER versichert. Das würde ich bei Premiere genauso machen.
Leider ist es eben so, dass man niemand mehr trauen sollte.
Mfg
Lass alles von einem Gerichtsvollzieher zustellen - kostet glaube ich auch nicht die Welt
Ciao