Betr.: Gesetzliche Neuregelung ab 1.1.07 der GEZ-Pflicht für Selbständige mit internetfähigem PC.
Hallo zusammen!
Ich bin Freiberufler und habe in meinem Büro einen PC mit Internetzugang. Ein TV-Gerät oder ein Radio habe ich hier nicht und der PC hat auch weder eine TV noch Radio-Karte. Weiterhin verfügt der Computer auch nicht über eine Sound-Karte, so dass ich weder Musik noch Radio-Programme aus dem Internet empfangen kann (und auch nicht will, da ich sowieso von Kindheit an total unmusikalisch bin!). Dementsprechend wird in der Systemsteuerung auch angezeigt: "kein Audiogerät" und im Gerätemanager wird unter "Audiocontroller für Multimedia" eine Fehlermeldung angezeigt.
Das Fehlern einer technischen Möglichkeit zum Empfang von Radioprogrammen aus dem Internet kann ich auch durch die Quittung vom Kauf des Gerätes vor ca. 2 Jahren belegen. Grundsätzlich wäre ich sogar bereit diesen Sachverhalt von einem GEZ-Mitarbeiter vor Ort überprüfen zu lassen (meinetwegen sogar unangemeldet).
Daher bin ich m.E. nicht von der Rundfunkgebührenpflicht für Internet-Pc`s ab 1.1.07 NICHT betroffen und muss keine Gebühren zahlen.
Wie ist eure Meinung?
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Wenn du einen PC hast, musst du zahlen. Die Geschichte mit dem "internetfähigen" PC ist reine Wortklauberei - welcher PC ist denn nicht internetfähig? Ist doch jeder.
Wie der im einzelnen ausgestattet ist - mit oder ohne Soundkarte, Netzwerkkarte, Modem, wasweiß ich - ist dabei völlig irrelevant.
Auch ob du überhaupt einen Internetzugang besitzt, ist völlig uninteressant.
Ausschlaggebend ist der PC als solcher.
CU
Olaf