Betr.: Gesetzliche Neuregelung ab 1.1.07 der GEZ-Pflicht für Selbständige mit internetfähigem PC.
Hallo zusammen!
Ich bin Freiberufler und habe in meinem Büro einen PC mit Internetzugang. Ein TV-Gerät oder ein Radio habe ich hier nicht und der PC hat auch weder eine TV noch Radio-Karte. Weiterhin verfügt der Computer auch nicht über eine Sound-Karte, so dass ich weder Musik noch Radio-Programme aus dem Internet empfangen kann (und auch nicht will, da ich sowieso von Kindheit an total unmusikalisch bin!). Dementsprechend wird in der Systemsteuerung auch angezeigt: "kein Audiogerät" und im Gerätemanager wird unter "Audiocontroller für Multimedia" eine Fehlermeldung angezeigt.
Das Fehlern einer technischen Möglichkeit zum Empfang von Radioprogrammen aus dem Internet kann ich auch durch die Quittung vom Kauf des Gerätes vor ca. 2 Jahren belegen. Grundsätzlich wäre ich sogar bereit diesen Sachverhalt von einem GEZ-Mitarbeiter vor Ort überprüfen zu lassen (meinetwegen sogar unangemeldet).
Daher bin ich m.E. nicht von der Rundfunkgebührenpflicht für Internet-Pc`s ab 1.1.07 NICHT betroffen und muss keine Gebühren zahlen.
Wie ist eure Meinung?
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Das Problem sehe ich darin, dass ich einen DSL-Anschluß habe (bei GMX) und die GEZ dies vermutlich heraus finden kann. Kann ich mir auch gut vorstellen, dass
die GEZ demnächst versucht alle Quellen anzapfen, um zu erfahren, wer einen Internet-Anschluß hat.
Da ich eine Rechtschutz-Versicherung habe, überlege ich mir, ob ich nicht einen Anwalt einschalte, falls sich die GEZ stur stellt (was zu erwarten ist!).
Ein anderer Hinweis: Laut IHK Pfalz können Betroffene gegen die Bescheide der GEZ Einspruch einlegen und eine "Aussetzung der Vollziehung" beantragen. Angesichts der noch anhängigen Verfassungbeschwerde der Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler (vrgz.org) wäre dies keinewegs aussichtslos.
http://www.pfalz.ihk24.de/produktmarken/innovation_und_umwelt/ebusiness/Rundfunkgebuehr.jsp