Betr.: Gesetzliche Neuregelung ab 1.1.07 der GEZ-Pflicht für Selbständige mit internetfähigem PC.
Hallo zusammen!
Ich bin Freiberufler und habe in meinem Büro einen PC mit Internetzugang. Ein TV-Gerät oder ein Radio habe ich hier nicht und der PC hat auch weder eine TV noch Radio-Karte. Weiterhin verfügt der Computer auch nicht über eine Sound-Karte, so dass ich weder Musik noch Radio-Programme aus dem Internet empfangen kann (und auch nicht will, da ich sowieso von Kindheit an total unmusikalisch bin!). Dementsprechend wird in der Systemsteuerung auch angezeigt: "kein Audiogerät" und im Gerätemanager wird unter "Audiocontroller für Multimedia" eine Fehlermeldung angezeigt.
Das Fehlern einer technischen Möglichkeit zum Empfang von Radioprogrammen aus dem Internet kann ich auch durch die Quittung vom Kauf des Gerätes vor ca. 2 Jahren belegen. Grundsätzlich wäre ich sogar bereit diesen Sachverhalt von einem GEZ-Mitarbeiter vor Ort überprüfen zu lassen (meinetwegen sogar unangemeldet).
Daher bin ich m.E. nicht von der Rundfunkgebührenpflicht für Internet-Pc`s ab 1.1.07 NICHT betroffen und muss keine Gebühren zahlen.
Wie ist eure Meinung?
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nu kommt die frage der fragen, ab 1.2.07 hab ich nen neuen job mit home-office. nu muß ich ja mit meinem internetfähigen (prust) firmenlaptop ins netz für die arbeit. mein arbeitgeber bezahlt den kompletten anschluß und auch diese schweinegebühr. wenn ich jetzt mit meinem eigenen (internetfähigen) rechner (an der selben leitung im selben zimmer am selben schreibtisch über router/switch ins netz gehe, muß ich als privatmann dann nochmal zahlen????
wenn dem so ist, werd ich es erstens nicht bezahlen, und zweitens kann mir das NIEMAND mit KEINEN argumenten beibringen warum dem so sein sollte.....