Wer ein Bild auf seine Homepage stellt, das ihm nicht gehört, zahlt kräftig dafür: Mehrere tausend € Lizenz- und Anwaltsgebühren sind keine Seltenheit. Und weil das so schön klappt, versenden Anwälte Abmahnungen gleich hundertfach. Dieser Missbrauch soll nun per Gesetz abgeschafft werden: 50 € und gut ist.
Beliebte Abmahngründe sind auch Ausschnitte aus Stadtplänen für Anfahrtsskizzen oder Bilder bei Ebay-Auktionen. Wer sich hier allzu großzügig bei anderen bedient, bekommt schnell Post vom Abmahnwalt. Die meist völlig überzogenen Forderungen sind für einige Anwälte und Rechte-Inhaber zum lukrativen Geschäft geworden, haben aber nun den Gesetzgeber auf den Plan gerufen, der zumindest die Anwaltsgebühren bei Bagatellfällen auf 50 € pro Erstabmahnung begrenzen will.
Quelle: Spiegel online>
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Im Moment zahle ich für Minimal-Dienstleistungen ständig 70 Euro hier und 70 Euro da. Damit jemand meine Unterschrift zu den Akten nimmt und mir ne Fotokopie davon zuschickt. Leistungsträger nennt man die Leute, denen es erlaubt ist so zu verfahren.