Wer ein Bild auf seine Homepage stellt, das ihm nicht gehört, zahlt kräftig dafür: Mehrere tausend € Lizenz- und Anwaltsgebühren sind keine Seltenheit. Und weil das so schön klappt, versenden Anwälte Abmahnungen gleich hundertfach. Dieser Missbrauch soll nun per Gesetz abgeschafft werden: 50 € und gut ist.
Beliebte Abmahngründe sind auch Ausschnitte aus Stadtplänen für Anfahrtsskizzen oder Bilder bei Ebay-Auktionen. Wer sich hier allzu großzügig bei anderen bedient, bekommt schnell Post vom Abmahnwalt. Die meist völlig überzogenen Forderungen sind für einige Anwälte und Rechte-Inhaber zum lukrativen Geschäft geworden, haben aber nun den Gesetzgeber auf den Plan gerufen, der zumindest die Anwaltsgebühren bei Bagatellfällen auf 50 € pro Erstabmahnung begrenzen will.
Quelle: Spiegel online>
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Ich habe da so eine böse Ahnung:
Wenn ein Anwalt sich damit beschäftigt, wird es keine Bagatelle sein, zumindest aus der Perspektive des Anwalts. Also ändert sich erst mal nichts, es sei denn man klagt durch alle möglichen Instanzen.