Durch Einführung neuer Techniken wie dem IMSI-Catcher oder der Videoüberwachung, genehmigt und gefordert durch die Gesetzgebung, wird mit der alten Tradition der Unschuldsvermutung gebrochen. Jeder ist solange schuldig, bis er seine Unschuld bewiesen hat, lautet die neue Devise.
Bisher galt immer: Die Schuld eines Täters muss zuerst bewiesen werden, bevor er verurteilt werden kann. Nun heißt es: Sie waren am Tatort, wie ihr Handy beweist. Nun beweisen Sie mal, dass Sie es nicht waren.
Wer weiß schon, wo er Dienstag vor einem Monat war? Und wie stehts mit Zeugen dafür? Was, keine? Tut uns leid, dann müssen Sie es wohl gewesen sein.
Solche und ähnliche Szenarien waren einmal Science Fiction, durch die (angestrebte) totale Überwachung heute aber längst Realität. Handys können von jedermann mit einem IMSI-Catcher geortet werden, das ist zwar illegal, aber wen störts.
Die angestrebte Vorratsdatenspeicherung haut in die gleiche Kerbe: Ohne Anfangsverdacht darf dann beliebig abgehört werden. Jeder ist immer verdächtig. Fernmeldegeheimnis? Privatsphäre? Pustekuchen!
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Naja, es ist mitunter schon praktisch, wenn man unterwegs telefonieren kann, ohne lange nach a) einer Telefonzelle, b) einer Telefonkarte, c) passenden Münzen suchen muss. Zumal man grundsätzlich auf Münztelefone trifft, wenn man zwar eine Karte aber kein passendes Kleingeld hat, und auf Kartentelefone, wenn es umgekehrt ist.
Und schließlich: viele Menschen haben gar keine Wahl, sie benötigen das Mobiltelefon aus beruflichen Gründen, sonst sind sie in ihrem Job "raus aus der Nummer".
> Durch Einführung neuer Techniken wie dem IMSI-Catcher oder der Videoüberwachung, genehmigt und
> gefordert durch die Gesetzgebung, wird mit der alten Tradition der Unschuldsvermutung gebrochen.
Durch diese Techniken wird es erheblich leichter, Tatverdächtige ausfindig zu machen, ja. Aber was hat das mit der Unschuldsvermutung zu tun? Dass ich tatverdächtig bin, heißt doch nicht, dass die Beweislast jetzt auf meiner Seite liegt. Es heißt lediglich, dass man in Zukunft leichter damit rechnen muss, wegen irgend einer Sache in Tatverdacht zu geraten. Was natürlich für sich genommen unangenehm genug ist, auch wenn man es nicht war.
Bis auf weiteres werde ich mein Handy behalten, da ich nach Lektüre des Artikels noch nicht abschätzen kann, wie viel davon Panikmache ist und wie viel Grund zu ernster Sorge besteht. Das Urteil des BVG finde ich aber ziemlich hanebüchen.
CU
Olaf