Man glaubt es kaum, womit die Schweizer da experimentieren: Trojaner sollen auf Privat-Computer geschmuggelt werden und dort VoIP-Gespräche mitschneiden und an die Polizei senden! Heimlich natürlich, so wie das Trojaner nunmal machen.
Stolz ist man auf die Funktionen der neuen behördlich hergestellten Schad-Software: Sogar Mikrofone etwa in Notebooks könne man aktivieren und so heimlich Gespräche im Raum mitschneiden. Nur bei Webcams sei dies kaum machbar, weil diese mit roten Lämpchen ihre Aktivität signalisieren.
Möglich macht diesen extremen Eingriff in die Privatsphäre schlicht und ergreifend eine Gesetzeslücke: Das Abhören von VoIP-Telefonaten ist nicht gesetzlich geregelt, also braucht man auch niemanden fragen. Der totale Freibrief für jede Aktion.
Ganz so schlimm soll es aber nicht sein: Die Abhörung erfordert eine richterliche Anordnung, außerdem soll die Spionage-Software nur an Behörden ausgeliefert werden, um Missbrauch zu verhindern.
Quelle: www.sonntagszeitung.ch
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Das ist eine ganz große Schweinerei, wenn ich als Kundin von Arcor oder T-online für Internettelefonie monatlich meine Flatrate bezahle, unterliege ich damit bereits dem Datenschutz der jeweiligen Firma. Sollte Die Bundesanwaltschaft tatsächlich riskieren, den Bundesdatenschutz zu verletzen???
Wenn ja, 100 Punkte weniger, um an die deutschen Gesetze und deren Gerechtigkeit zu glauben!
Blümchen