Hi Nickles Community!
Ist mein erster Beitrag, so bitte ich um Nachsicht, falls etwas nicht stimmen sollte oder nicht im Einklang steht mit der Board Netiquette.
Nun, aber zu meinem eigentlichen Problem :
Vor etwa 6 Monaten sollten wir in der Schule uns im Rahmen eines Projektes ein Produkt überlegen, welches wir vertreiben sollten.
Ich dachte an einen Mp3 Player, welcher mit anderen Mp3 Playern ohne Kabel Daten austauschen könnte, sozusagen ein p2p-System für unterwegs, welches quasi überall funktionieren sollte (im Zug, in der Schule).
Als Vorbild diente mir mein Handy, mit welchem ich ja auch per Bluetooth Daten austauschen konnte und das mit jedem Handy, welches den gültigen Standard unterstützt.
Jetzt meine Frage :
Ist sowas überhaupt technisch umsetzbar für die breite Masse ?
Vielleicht fällt es euch schwer zu verstehen, was ich meine, deshalb versuche ich es mit einem Beispiel :
Schüler A sucht dringend ein bestimmtes (natürlich nicht urheberrechtlich geschütztes)Album. Er kann einen Mp3 Player sein Eigen nennen, er geht also in sein Klassenzimmer, dort loggt er sich in ein Programm ein und sucht nach weiteren verfügbaren Teilnehmern in seinem Klassenzimmer.
Er findet 3 Schüler, die das gesuchte Album haben und stellt eine Anfrage, ob er das Album laden darf, nach positiver Antwort beginnen die 3 Teilnehmer ihm das Album zu schicken.
Könnte man diese Idee umsetzen ? Ich habe leider nicht allzuviel Ahnung, welche technische Vorraussetzungen von Nöten sind, vielleicht Bluetooth oder W-LAN ?
Vielen Dank schon mal im Vorraus für eure Geduld und für eure Antworten !
Gruß
J.RoC
Archiv MP3-Player, iPod 660 Themen, 3.003 Beiträge
Seit wann muss ich in irgendeiner Weise beweisen, dass mit einem Gerät irgendwelche illegale Daten zur Verfügung gestellt werden ?
Ist mir jetzt komplett neu. Ich stelle doch bloß die Plattform für den Austausch von Daten bereit, welche Daten verbreitet werden sollte mir ja eigentlich egal sein.
Sonst müssten doch alle Mp3 Player quasi verboten werden, weil vielleicht nur 10 % aller Mp3s legal erworben wurden.
Ist doch sowie mit dem Messer : Der Verkäufter verkauft dir ein Küchenmesser, ob du damit deine Tomaten für deinen Frühlingssalat schnippelst oder jemanden damit bedrohst, ist außerhalb des Verantwortungsbereichs des Händlers.
mfg,
J.RoC