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Info für WLAN-Nutzer

xafford / 4 Antworten / Flachansicht Nickles
http://www.golem.de/0609/47690.html

Ist zwar im Prinzip schon immer klar gewesen in Punkto Haftung, hier aber mal ein konkreter Fall. Offene WLANs (egal ob bewußt oder unabsichtlich) sind ohne genaues Logging und Nachweis der Nutzer und ihrer Nutzung für den Betreiber gefährlich.
Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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Olaf19 xafford „Vielleicht eine Ergänzung zu der Sache. Man muss immer beachten um welches...“
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Stimmt, da bin ich ein wenig reingefallen. Im der Einleitung des Artikels stand, Im konkreten Fall wurde unerlaubt Musik über ein nicht gesichertes WLAN getauscht - und von da an war ich auf strafrechtliche Erwägungen gepolt. Aber gegen Ende des Artikels heißt es ja, dass es um einen Zivilprozess geht, in dem eine Plattenfirma eine Unterlassungserklärung fordert.

Wobei ich die strafrechtlichen...
> ...allenfalls könnte er [...] für Mithilfe bei einer Straftat drankommen.

...und zivilrechtlichen Folgen:
> ...kann jemand als Störer für die Handlungen eines Dritten haftbar gemacht werden,
> wenn er diese ermöglicht hat und dieser nicht den eigentlichen Verursacher benennen kann.


...alles in allem als recht ähnlich empfinde. Der Hauptunterschied scheint mir darin zu liegen, dass man im Zivilrecht "fein raus" ist, wenn man den wahren Verursacher angeben kann. Bei einer (unfreiwilligen) Beihilfe zu einer Straftat würde dies wohl weniger helfen.

CU
Olaf

"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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