Heimnetzwerke - WIFI, LAN, Router und Co 16.511 Themen, 81.057 Beiträge

Info für WLAN-Nutzer

xafford / 4 Antworten / Flachansicht Nickles
http://www.golem.de/0609/47690.html

Ist zwar im Prinzip schon immer klar gewesen in Punkto Haftung, hier aber mal ein konkreter Fall. Offene WLANs (egal ob bewußt oder unabsichtlich) sind ohne genaues Logging und Nachweis der Nutzer und ihrer Nutzung für den Betreiber gefährlich.
Pauschalurteile sind immer falsch!!!
bei Antwort benachrichtigen
xafford Olaf19 „Grüß dich Xaff... und merci für diese wirklich nützliche Info. Das...“
Optionen

Vielleicht eine Ergänzung zu der Sache. Man muss immer beachten um welches Recht es geht. Im Strafrecht gilt immernoch die Unschuldsvermutung, für eine strafrechtliche Verurteilung müsste dem Beklagten also nachgewiesen werden, dass er die strafbare Handlung begangen hat, allenfalls könnte er wenn ihm dies nicht nachgewiesen werden kann für Mithilfe bei eier Straftat drankommen.

Anders sieht es jedoch ganz klar im Zivil-, Urheber- und Wettbewerbsrecht aus, hier kann jemand als Störer für die Handlungen eines Dritten haftbar gemacht werden, wenn er diese ermöglicht hat und dieser nicht den eigentlichen Verursacher benennen kann. Also bitte nicht die Haftung bei Straftaten mit Haftungen im Zivil-, Urheber- und Wettbewerbsrecht verwechseln.

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
bei Antwort benachrichtigen