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Info für WLAN-Nutzer

xafford / 4 Antworten / Flachansicht Nickles
http://www.golem.de/0609/47690.html

Ist zwar im Prinzip schon immer klar gewesen in Punkto Haftung, hier aber mal ein konkreter Fall. Offene WLANs (egal ob bewußt oder unabsichtlich) sind ohne genaues Logging und Nachweis der Nutzer und ihrer Nutzung für den Betreiber gefährlich.
Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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Olaf19 xafford „Info für WLAN-Nutzer“
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Grüß' dich Xaff... und merci für diese wirklich nützliche Info. Das Thread-Icon passt ja mal wieder wie die Faust aufs Auge :o)

Vor ein paar Wochen war ich beim Treffen der Macuser-Gruppe Hamburg. Ca. die Hälfte der Teilnehmer hatte ihr ibook dabei, es wurde fleißig über den WLAN-Hotspot der Kneipe gechattet, auf dass die, dich nicht dabei waren, schön sehen konnten, was sie verpassen *g*. Dabei kamen wir dann auch auf das Thema WLAN im Allgemeinen, auf Verschlüsselung und Absicherung zu sprechen - und vor allem auf die Frage, ob ein WLAN-Nutzer für den Missbrauch haftbar gemacht werden kann.

Meine Position zum Thema war in etwa diese (Zitat aus dem von dir verlinkten Golem-Artikel):

Letztendlich spiele es keine Rolle, ob die Beklagten selbst oder Dritte über das ungeschützte WLAN die Rechtsverletzungen begangen haben, so das Gericht: "Denn die Antragsgegner haben für diese Rechtsverletzung jedenfalls nach den Grundsätzen der Störerhaftung einzustehen", heißt es in dem Urteil.

Mit dieser Auffassung stand ich allerdings ziemlich allein da. Es folgten alsbald die üblichen Autovergleiche, wobei ich auch hier die Überzeugung vertrat, wenn ich ein Auto habe und es nicht abschließe, dass ich dann auch eine Mitverantwortung dafür trage, wenn ein Bankräuber dieses als Fluchtauto benutzt. Oder ein Besoffener damit eine Spritztour macht und dabei einen Fußgänger umnietet.

Weitere Gegenpositionen: Wenn du deine Wohnung nicht abschließt, jemand bricht ein, klaut dein offen herumliegendes Brotmesser und bringt damit jemanden um, dann ist das doch nicht dein Problem... oder auch: Wenn nun ein Rentner, der mit Technik nichts am Hut hat, sich einen Rechner mit WLAN-Anbindgung zulegt, dann kann man dem doch nicht zumuten, dass er sich mit dem ganzen Schlamassel auseinander setzt.

Tja, ich weiß nicht. Bin nach wie vor der Meinung, damit macht man es sich zu einfach. Was wiederum gegen meine Auffassung spricht: Das Urteil ist vom Landgericht Hamburg - und die sind ja in der Vergangenheit reichlich aufgefallen durch lebensfremde Urteile in Sachen Internet... Auch bei der Interpretation des Urteils durch die Golem-Redaktion bin ich mir nicht sicher, ob das so richtig ist (siehe Diskussionsbeiträge des Users "Korrektor"). Trotzdem klasse Info, hat mich gefreut das zu lesen.

THX
Olaf

"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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