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News: Anonymität durch Mikrowelle

Wolfgang Rudolph grillt neue Reisepässe

Redaktion / 37 Antworten / Flachansicht Nickles

Die neuen Reisepässe sind mit RFID-Chips ausgestattet. Die sollen angeblich nur auslesbar sein, wenn der maschinenlesbare Code-Aufdruck eines Passes mit einem Lesegerät direkt ausgelesen wird. So war es zumindest gedacht. Inzwischen ist die RFID-Technik allerdings komplett geknackt. Reisepässe lassen sich auch auf Entfernung auslesen. Wer also mit seinem neuen Reisepass in der Hosentasche rumrennt, kann erbarmungslos ausspioniert werden.

Wolfgang Rudolph hat in der aktuellen Sendung des Computerclub 2 jetzt informiert, wie sich solche modernen Reisepässe tunen lassen. Und zwar mit einer kurzen Session im Mikrowellen-Herd. Die dort auftretende Energie reicht aus, um den RFID-Chip eines Reisepasses in die Hölle zu schicken.

Laut Wolfgang ist der Besitzer eines RFID-Reisepasses nicht dafür verantwortlich, ausreichendes technisches Knowhow zu haben, um die Funktionalität des RFID-Chips sicherzustellen. Ein gegrillter Reisepass ist also weiterhin gültig. Die Audio-Sendung des Computerclub 2 kann hier abgerufen werden: Computerclub 2 Sendung vom 28.8.2006.

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idefix1968 Yan_B „gut, dass ich solche Sachen nicht habe! Payback usw. sind doch eh nur dazu da um...“
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War auch nur bei den alten Karten so. Die neuen wurden wegen Bürgerproteste ohne ausgeliefert. Ich sehe das zwar auch kritisch, aber nicht so drastisch. Meine Daten sind bis wenige Dinge ja auch schon weit verbreitet. Schon wenn ein Schufa Antrag gestellt wird (neues Handy oder Kredit etc.) werden Deine Daten ja frei verbreitet und in eine Datenbank übertragen die auch von Banken zur Kreditvergabe genutzt wird (Wohnort und Nachbarn werden mit beurteilt).

Mein Vater hat sich mit dem Modehaus Adler angelegt. Dort wollte er mit EC Karte zahlen. Eine Kundenkarte hatte er abgelehnt. Zu seinem erstaunen haben Sie die EC Karte dann erst durch das normale Lesegerät und dann nochmal durch eine andere Erfassung gezogen. Er hat dann aus einem Drucker eine DINA4 Seite mit kleingedrucktem und einer Unterschrift bekommen. Es war nicht die Abbuchung mit Unterschrift. Es waren alle seine Kontodaten etc. aufgeführt mit dem Hinweis, daß er mit der Unterschrift dies zur weiteren Verwendung (Werbung, Erfassung Datenbank) freigibt. Eine Ablehnung dieser Unterschrift wurde nicht anerkannt. Im blieb nur den Verkauf rückgängig zu machen. Auf Nachfrage beim Verbraucherschutz wurde dies als illegal bezeichnet. Er sollte den Kauf nochmal vortäuschen und vor dem Abschluß einfach mit dem Zettel gehen und zum Verbraucherschutz gehen (Anweisung Verbraucherschutz). Damit ist ja auch der Kaufvorgang unterbrochen und er hat das Anrecht auf Einbehaltung dieses Formulares.
Was daraus geworden ist weiß ich noch nicht (sollte aber eine Abmahnung angestrebt werden).

Gruß, Henning

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