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Das ist für mich der Knaller überhaupt. Ein Landgericht erklärt ein vom Ministerium entworfenes Muster für ungültig. Und ich dachte immer, das Justizministerium wäre die Spitze der Entscheidungspyramide.
Tatsache ist: Ich habe mich bei Beginn meiner Verkaufstätigkeit wirklich lange schlau gemacht; ich habe in meine AGB Empfehlungen der Verbraucherschützer und eben des Bundesjustizministeriums einfliessen lassen. Und zum Schluss noch - ich trage Gürtel undHosenträger - von einem Rechtsanwalt überprüfen lassen.
Und - schwupps! - kannst du trotzdem abgemahnt werden.
Was bedeutet noch mal das Wort "Rechtssicherheit"?
P.S. Noch ein paar Leserbriefe und man schlägt dich für den Pulitzer vor... ;o))