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Gewerbliche eBay-Verkäufe

Crusty_der_Clown / 4 Antworten / Flachansicht Nickles

Moin,

wer gewerblich bei eBay Ware verkauft, sollte dringend mal einen Blick auf folgenden Link werfen: http://www.heise.de/newsticker/meldung/76679

Ich muß wohl gleich mal unsere Bestätigungsmails korrekturlesen...

Jürgen

"Man kann Nudeln machen warm, man kann Nudeln machen kalt." Ode an die Nudel von Peter Ludolf, dem Erfinder des Lagerhaltungssystems "Haufenprinzip"
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Crusty_der_Clown hundevatta „Danke für den Link - ich bin Betroffener und werde meine Mails erweitern...“
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Das sage ich dir. Und heute morgen dann die Meldung in meiner Tageszeitung (nein, nicht die Bild-Zeitung, die hiesige Ausgabe dieses Blattes wird nur bei dem Verlag gedruckt), daß eBay-Käufer grundsätzlich ein Widerrufsrecht von einem Monat anstelle von 14 Tagen haben. Ohne wenn, ohne aber, laut Tageszeitung ist das so.

Ich habe mich gleich an meinen PC gesetzt und habe mit einem Brötchen in der Hand nebenbei eine E-Mail mit der ausdrücklichen Bitte um Korrektur dieser Meldung geschrieben.

Hoffentlich drucken die das nicht wieder als Leserbrief ab, das wäre schon Nummer 2 innerhalb von 14 Tagen (ist ein komisches Gefühl, die Zeitung durchzublättern und auf einmal ohne jede Vorwarnung seinen Namen zu lesen, mitsamt dem Kram, den man einen Tag vorher verfasst hat).

Jürgen

"Man kann Nudeln machen warm, man kann Nudeln machen kalt." Ode an die Nudel von Peter Ludolf, dem Erfinder des Lagerhaltungssystems "Haufenprinzip"
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