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Gewerbliche eBay-Verkäufe

Crusty_der_Clown / 4 Antworten / Baumansicht Nickles

Moin,

wer gewerblich bei eBay Ware verkauft, sollte dringend mal einen Blick auf folgenden Link werfen: http://www.heise.de/newsticker/meldung/76679

Ich muß wohl gleich mal unsere Bestätigungsmails korrekturlesen...

Jürgen

"Man kann Nudeln machen warm, man kann Nudeln machen kalt." Ode an die Nudel von Peter Ludolf, dem Erfinder des Lagerhaltungssystems "Haufenprinzip"
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hundevatta Crusty_der_Clown „Gewerbliche eBay-Verkäufe“
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Danke für den Link - ich bin Betroffener und werde meine Mails erweitern müssen.
Ich fasse mal zusammen: Ich nenne in jedem Angebot die vorgeschriebenen Belehrungen; zusätzlich im Shop und auf der mich-Seite. Und das alles reicht nicht - auch noch in den Mails muss...
Abmahnungsgierige sind wirklich die Pest des Internets.

- Boh glaupse ey! -
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Crusty_der_Clown hundevatta „Danke für den Link - ich bin Betroffener und werde meine Mails erweitern...“
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Das sage ich dir. Und heute morgen dann die Meldung in meiner Tageszeitung (nein, nicht die Bild-Zeitung, die hiesige Ausgabe dieses Blattes wird nur bei dem Verlag gedruckt), daß eBay-Käufer grundsätzlich ein Widerrufsrecht von einem Monat anstelle von 14 Tagen haben. Ohne wenn, ohne aber, laut Tageszeitung ist das so.

Ich habe mich gleich an meinen PC gesetzt und habe mit einem Brötchen in der Hand nebenbei eine E-Mail mit der ausdrücklichen Bitte um Korrektur dieser Meldung geschrieben.

Hoffentlich drucken die das nicht wieder als Leserbrief ab, das wäre schon Nummer 2 innerhalb von 14 Tagen (ist ein komisches Gefühl, die Zeitung durchzublättern und auf einmal ohne jede Vorwarnung seinen Namen zu lesen, mitsamt dem Kram, den man einen Tag vorher verfasst hat).

Jürgen

"Man kann Nudeln machen warm, man kann Nudeln machen kalt." Ode an die Nudel von Peter Ludolf, dem Erfinder des Lagerhaltungssystems "Haufenprinzip"
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hundevatta Crusty_der_Clown „Das sage ich dir. Und heute morgen dann die Meldung in meiner Tageszeitung nein,...“
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Das ist für mich der Knaller überhaupt. Ein Landgericht erklärt ein vom Ministerium entworfenes Muster für ungültig. Und ich dachte immer, das Justizministerium wäre die Spitze der Entscheidungspyramide.
Tatsache ist: Ich habe mich bei Beginn meiner Verkaufstätigkeit wirklich lange schlau gemacht; ich habe in meine AGB Empfehlungen der Verbraucherschützer und eben des Bundesjustizministeriums einfliessen lassen. Und zum Schluss noch - ich trage Gürtel undHosenträger - von einem Rechtsanwalt überprüfen lassen.
Und - schwupps! - kannst du trotzdem abgemahnt werden.
Was bedeutet noch mal das Wort "Rechtssicherheit"?

P.S. Noch ein paar Leserbriefe und man schlägt dich für den Pulitzer vor... ;o))

- Boh glaupse ey! -
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Crusty_der_Clown hundevatta „ Das ist für mich der Knaller überhaupt. Ein Landgericht erklärt ein vom...“
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Tja, hat gefruchtet, heute steht eine Korrektur in der Zeitung - teilweise sogar mit meinen Formulierungen (stellenweise etwas umformuliert, aber immerhin). Hat sich meine E-Mail an die Redaktion ja doch gelohnt.

Jürgen

"Man kann Nudeln machen warm, man kann Nudeln machen kalt." Ode an die Nudel von Peter Ludolf, dem Erfinder des Lagerhaltungssystems "Haufenprinzip"
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