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Anonym / 11 Antworten / Flachansicht Nickles

wie sieht es aus wenn 11-jährige kinder aus dem ausland (luxemburg) welche der deutschen sprache nicht mächtig sind den vertrag angeklickt haben und die kündigungsfrist abgelaufen ist?

out-freyn hOORST1 „Hallo, meiner Meinung nach erst mal schlecht, da du beweisen musst, dass...“
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Unfug, wenn dann müsste der Vetragspartner beweisen, dass er den Vertrag mit einer voll geschäftsfähigen Person geschlossen hat.
In diesem Fall (der deutschen Sprache nicht mächtig) liegt - abgesehen von der beschränkten Geschäftsfähigkeit - noch ein Anfechtungsgrund (§ 119 BGB, Inhaltsirrtum) vor.

Fraglich ist auch, ob das Angebot nicht aus § 138, II als sittenwidrig einzustufen ist (Ausnutzung der Unerfahrenheit bei auffälligem Missverhältnis zwischen Kosten und Leistung).

Ganz wichtig: Nicht zahlen!

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