wie sieht es aus wenn 11-jährige kinder aus dem ausland (luxemburg) welche der deutschen sprache nicht mächtig sind den vertrag angeklickt haben und die kündigungsfrist abgelaufen ist?
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Hallo,
meiner Meinung nach erst mal schlecht, da du beweisen musst, dass wirklich diese kaufunmündigen Kinder den Vertrag geschlossen haben. Wenn du das jetzt aber gemerkt hast, dann vermutlich weil du eine Rechnung bekommen hast. Im Normalfall kann man da nach deutschem Recht wenig ausrichten. Aber du sprichst von Luxemburg, wer weiß, wenn ihr da immer noch wohnt, sieht die Sache nach dortigem Recht unter Umständen ganz anders aus.
mfg
hOORST
Unfug, wenn dann müsste der Vetragspartner beweisen, dass er den Vertrag mit einer voll geschäftsfähigen Person geschlossen hat.
In diesem Fall (der deutschen Sprache nicht mächtig) liegt - abgesehen von der beschränkten Geschäftsfähigkeit - noch ein Anfechtungsgrund (§ 119 BGB, Inhaltsirrtum) vor.
Fraglich ist auch, ob das Angebot nicht aus § 138, II als sittenwidrig einzustufen ist (Ausnutzung der Unerfahrenheit bei auffälligem Missverhältnis zwischen Kosten und Leistung).
Ganz wichtig: Nicht zahlen!
Schau mal in den Thread Songtexte-heute.com rein, das ist schon etwas seltsam mit der Firma um es einfach mal ganz vorsichtig aus zu drücken...
Gruß
Borlander
@out-freyn: Kerr verdammt nein, das ist kein Unfug. Das ist so. Was soll ich sagen? Gebt doch nicht immer solch hoffnungsmachende Antworten. Im Endeffekt kommt es doch auf eine Zahlung hinaus. Zumindest wenn nach Deutschem Recht gehandelt wird. Du kannst ja auch nicht einfach überall in der Welt wo es dir gerade gefällt alle möglichen Verträge unterzeichnen und dann sagen "Upps davon hab ich aber nichts gewusst, ich verstehe ja eure Sprache nicht." Und wenn jetzt die Kinder zufälliger Weise einen Vertrag abgeschlossen haben. Na das erklär mal deinem Richter. Verträge gibt es nunmal nur für den Streitfall. Gäbe es keinen Streit, bräuchte man keine Verträge.
Da ja aber nicht einmal geklärt ist wo sich die Vertragspartner jetzt aufhalten kann man auch nicht mit Deutschem Recht arbeiten.
Und jetzt mal zu der Beweispflicht. Wie sieht das aus? Du gehst heute auf die Seite Songtexte-heute.com dort klickst du solange herum bist du einem Vertrag zugestimmt hast. Dann sagst du bei Erhalt der Rechnung och da haben meine Kinder/ die des Nachbars (die ich nett wie ich bin an meinen PC gelassen habe rumgespielt) aber hey es sind ja Kinder da kann mir ja keiner was. Und da liegt der Irrtum. Hier kann man dir was. Man kann eindeutig sagen das du den Vertrag geschlossen hast, also dein PC, und damit bist du dran.
Und mal nebenbei, wenn ich im Internet einen Vertag abschließe, dann muss ich meines Wissens mindestens 3 mal zustimmen undevtl uach noch Kontonummern und Handynummer hinterlassen. Damit ist die Gefahr eines Irrtums oder eines Versehens aus Sprach unfähigkeit praktisch ausgeschlossen. Wenn man einen kulanten Service erwischt, kann es ja sein das die zahlung wirklich eingestellt wird. Aber bei einem wo jetzt schon fest steht, dass der zwielichtig ist, da sehe ich keine Chance. Tut mir ja Leid.
mfg
hOORST
Das ist das vergleichbar mit der Klingelton-Mafia.
Bevor man sich zum Thema äußert, sollte man sich schon informieren, siehe hier. Oder bist Du ein Erfüllungsgehilfe des Trios Schmidtlein/Tank??
Und mal nebenbei, wenn ich im Internet einen Vertag abschließe, dann muss ich meines Wissens mindestens 3 mal zustimmen undevtl uach noch Kontonummern und Handynummer hinterlassen.
Du hast keine Ahnung, was so alles im Internet "läuft"!
rill
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Hallo,
na ihr scheint ja alle anderer Meinung zu sein. Dann will ich mal kein weiteres Öl ins Feuer schütten. Es ist ja jedem frei zu glauben was er möchte. Meines Wissens kann man keine effektiven Maßnahmen gegen diese Bande unternehmen.
Zu diesem Thema kommen ja auch immer mal wieder Fernsehsendungen.
Vor kurzem gab es den Fall von zwei erst 10 Jahre alten Mädchen. Diese hatten sich bei Hausaufgaben.de ein gebührenflichtiges Abonement geholt. Als sie zahlen sollten haben sie sich an das Fernsehen gewannt, nicht etwa an Rtl2 oder der gleichen, sondern an die Sendegruppe der ARD. Die Mädchen wurden von dem Fernsehteam nach München zu der Wohnung der Besitzer der Seite gefahren, nach Köln zu dem verantwortlichen Gebühreneintreiber und es wurden die Meinungen verschiedenener Anwälte, wohlgemerkt Fachanwälte, eingeholt. Alle konnten leider nur bestätigen, dass die Kinder keine Chance haben aus diesem Vertrag heraus zu kommen.
ES mag ja sein, dass diese Anwälte nicht diese tolle Internetseite kannten, und auch nicht wissen, was "so alles im Internet 'läuft'!", doch möchte ich dieses an dieser Stelle doch bezweifeln. Bisher habe ich leider auch noch keinen Fall zuhören bekommen, in dem etwas gegenteiliges behauptet wurde.
Nebenbei verbitte ich mir mit den oben genannten Personen in Verbindung gebracht zu werden. Es scheint hier ja die Meinung vorzuherschen, dass derjenige Recht hat, der am lautesten schreien kann. Dazu kann ich mich leider nicht zählen, und möchte es auch nicht. Ich werde von nun an dem Contra Nepp Bereich fern bleiben.
mfg
hOORST
Das ist für alle Ratsuchenden hier wohl das Beste was du tun kannst.
Klick!
Holla-holla
Nicht so ungestüm, meine jungen Jedis!
1. @hoorst: Bist Du ein Mann oder eine Schwuchtel? Hier weg zu bleiben ist Unfug. Nach Deinen Argumentationen stammst Du nicht gerade aus Dumsdorf. Wäre schade, wenn Du Dich in die Schmollecke zurückziehen würdest.
2. @charlie: Wie sagte mein Anwalt bei unseren diversen (übrigens gewonnenen) Prozessen: "Bübchen - Vergeß mal Deine naturwissenschaftliche Sicht er Dinge zwischen Ursache und logischer, sich zwingend daraus ergebender Folge. Auf einem arabischen Basar und vor einem deutschen Gericht ist alles in Gottes Hand.Ung jetzt halt mal hier Deine Klappe und lass mich machen" Bei den Juris gibt es offensichtlich von 4 Experten problemlos 6 Meinungen. Allerdings kann man versuchen, den aktuellen Mainstream zu einem Problem via WEB durch Lektüre mögichst vieler Quellen zu einem Problem zu ergründen. 100% richtig oder falsch wird es hier leider nicht, wie bei Naturwissenschaften, geben.
Also: Vetragt euch wieder, sonst gibt's von Onkel Pumberich persönlich ein paar auf die Glocke *g*
Recht und Gerechtigkeit sind manchmal zweierlei Dinge. Ihr stellt ihr reichlich Mutmaßungen an. Anwälte und Verbraucherschutz können viel erzählen, wenn der Tag lang ist. Gibt es bereits ein vergleichbares Gerichtsurteil zu solcherlei Verträgen?
Persönlich denke ich, daß die Decke ziemlich dünn ist, worauf solche Verträge zustandekommen. Aber ein Gericht kann da ganz anderer Meinung sein. Deswegen würde ich gern eine rechtskräftige Entscheidung sehen wollen.
@Mäxchen, du solltest überlegen, wie hoch die Summe ist, um die es geht und wie es um deinen Geldbeutel und deine Nerven bestellt ist, um einen Rechtsstreit durchzustehen.
Andreas
Hast du die Links gelesen? Es gibt kein Gerichtsurteil, weil die windigen Seitenbetreiber wohl wissen, dass sie vor Gericht keinen Blumentopf gewinnen können und es deshalb erst gar nicht soweit kommen lassen.
Deshalb sind hier Tipps wie "Vertrag ist Vertrag" und "da wirst du wohl zahlen müssen" kein guter Rat.
Ich muß gestehen, daß ich den Text nur überflogen habe und nicht bis zu dem Teil der fehlenden Gerichtsentscheide vorgedrungen bin.
Jeder sollte mit sich selber abmachen, wie weit er gehen will und was er dann letztendlich davon hat. Das erinnert mich an Poker. ;-)
Andreas