Er muss über die Mittagszeit auf seiner Terasse eingeschlafen sein.
http://onnachrichten.t-online.de/c/82/39/03/8239038.html

Er muss über die Mittagszeit auf seiner Terasse eingeschlafen sein.
http://onnachrichten.t-online.de/c/82/39/03/8239038.html
Davon schreibt das Gesetz aber auch nichts. Der Knackpunkt ist ja gerade, dass anscheinend nicht nur religiöse Lehren, sondern auch Weltanschauungsvereinigungen unter dem Schutz des von repi zitierten Gesetzes stehen: "eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung".
CU
Olaf