Off Topic 20.401 Themen, 226.485 Beiträge

REPI dirk42799 „dann müßtest Du zunächst belegen, daß es überhaupt eine religionsneutrale...“
Optionen

§ 166

Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen

(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.



Nach diesem Gesetz zählen auch Muslime und Buddisten dazu !
Des Weiteren dürften auch Kommunisten, nämlich unter Weltanschauungsvereinigung ebenfalls davon betroffen sein
Es empfiehlt sich immer, etwas Linux im Hause zu haben.
bei Antwort benachrichtigen