Er muss über die Mittagszeit auf seiner Terasse eingeschlafen sein.
http://onnachrichten.t-online.de/c/82/39/03/8239038.html

Er muss über die Mittagszeit auf seiner Terasse eingeschlafen sein.
http://onnachrichten.t-online.de/c/82/39/03/8239038.html
oder auch nicht:
die Religionsfreiheit ist in Deutschland grundrechtlich geschützt, was dadurch zu erklären ist, daß sie eine fundamentale Stütze ist, auf der unsere Gesellschaft und mit ihr unser Land aufgebaut ist.
Unerheblich, ob Du, ich oder werauchimmer an Gott glaubt oder nicht.
Fakt ist, daß es Menschen in diesem unseren Lande gibt, die Religion (aus)leben und für diese sicherlich nicht geringe Menge muß ein entsprechender Schutz gewährleistet sein.
Meine Meinung..., aber wie immer: diskutabel.
D.
Den Schuh kann man aber auch bequem umdrehen: wie weit muß sich die - glücklicherweise - religionsneutrale Mehrheit von einer - unglücklicherweise - noch immer nicht verschwundenen religiösen Minderheit gängeln lassen?
dann müßtest Du zunächst belegen, daß es überhaupt eine religionsneutrale Mehrheit gibt.
Aber zu "Religion" zählen alle Religionsgemeinschaften: Katholiken, Evangelen, Zeugen Jehovas, ...
Nicht dazu zählen natürlich die Priester ihrer eigenen Religionen (sozusagen die "Ich-Kirche"). ;-)
D.
Nu ja: auch an den kirchlichsten Feiertagen (vom 24.12. mal abgesehen) tummerln sich stets außerhalb der Kirchen mehr als drinnen.
Kaum einer kennt noch alle 10 Gebote (eigentlich ja 15, aber lassen wir das mal...). In der richtigen Reihenfolge.
Kirchenaustritte höher als Eintritte.
Mehr Heiraten nur im Standesamt als auch noch in der Kirche.
Prozesse gegen laute Kirchenglocken an kirchlichen Feiertagen erfolgreich.
Viele Pfarr/Pastorstellen unbesetzt.
Das durchschnittliche Alter der Kirchgänger ist etwa halb so hoch wie das Alter des Gebäudes.
Kirchen werden geschlossen (einige dienen als reiner Konzertsaal).
...und nicht zuletzt solche Panikmaßnahmen wie die Stoibers zeigen, daß die klerikale Sache des verdienten Bach runter geht.
...wenn Du jetzt noch glaubhafte und nachvollziehbare Werte liefern könntest...
D.
Man kann gegen Kirchenglocken erfolgreich klagen? Gut zu wissen ;-)
Davon schreibt das Gesetz aber auch nichts. Der Knackpunkt ist ja gerade, dass anscheinend nicht nur religiöse Lehren, sondern auch Weltanschauungsvereinigungen unter dem Schutz des von repi zitierten Gesetzes stehen: "eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung".
CU
Olaf
Also gebt Obacht was ihr künftig über das fliegende Spaghettimonster sagt:
Klick!
Als Religiöse Lehre wohl nicht, aber als Weltanschuungsvereinigung, denn der Marxismus ist eine Weltanschauung oder man kann fast schon sagen eine "Religion ohne Erlösung" !
Als Religiöse Lehre wohl nicht, aber als Weltanschuungsvereinigung, denn der Marxismus ist eine Weltanschauung oder man kann fast schon sagen eine "Religion ohne Erlösung" !
Welche Minderheit?
Wenn man mal davon ausgeht, dass eine vollkommen "religionsneutrale" Person keiner Konfession angehört, komme ich bei den noch auf 82,5 Mio fehlenden Menschen nicht auf eine Mehrheit.
Ede, der Alpenstotterer, gehört schon seit langem ins Sanatorium für denkmüde "Geistesgrößen".
Einerseits verweist er auf die Karrikaturen, andererseits verbietet er Staatsdienerinnen das Kopftuch und befiehlt das Kreuze-aufhängen (was für ein Ausdruck) in den Schulen seiner eigenen Großherrlichkeit.
Wie verblödet muss einer sein, dass er selbst den Bazis auf den Senkel geht bzw. dass es selbst ihnen zu peinlich wird?
Btw, das Sommerloch scheint seit geraumer Zeit 4 Jahre anzudauern und beginnt dann wieder von neuem: