hallo zusammen,
ich habe bei ebay von einer privatperson ein handy ersteigert. in der beschreibung stand "normale gebrauchsspuren" - auf dem (schlechten) foto sah das handy ganz normal aus.
heute habe ich das handy nun nach 3mails und 3wochen(!) endlich bekommen. die ganze oberschale ist zerkratzt, auch das displayglas. im gehäuse war sand, usw..
sind das etwa normale "gebrauchsspuren"? - und wenn nicht, kann ich vom verkäufer irgendetwas verlangen? etwa eine neue oberschale oder die kosten dafür?
gruß
simon
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Auch wieder so ein verbreiteter Rechtsirrtum:
Ob "Garantie" besteht oder nicht, spielt allenfalls bei (nachträglichen) Defekten eine Rolle, aber ein Garantieausschluss ist kein Freibrief für irreführende oder beschönigende Artikelbeschreibungen! Auch ein Privatverkäufer, der "unter Ausschluss jeglicher Garantie und Rücknahme" verkauft, ist an den eingegangenen Vertrag gebunden und hat ihn angebotsentsprechend zu erfüllen - anderenfalls muss er Schadenersatz leisten, der sicherlich von der Diskrepanz zwischen Beschreibung und Realität abhängt (und der Möglichkeit, diese zu beweisen...).
Habe gerade ausführlich zu einem verwandten Thema gepostet: http://www.nickles.de/static_cache/538073293.html
Gruß, Manfred