hallo zusammen,
ich habe bei ebay von einer privatperson ein handy ersteigert. in der beschreibung stand "normale gebrauchsspuren" - auf dem (schlechten) foto sah das handy ganz normal aus.
heute habe ich das handy nun nach 3mails und 3wochen(!) endlich bekommen. die ganze oberschale ist zerkratzt, auch das displayglas. im gehäuse war sand, usw..
sind das etwa normale "gebrauchsspuren"? - und wenn nicht, kann ich vom verkäufer irgendetwas verlangen? etwa eine neue oberschale oder die kosten dafür?
gruß
simon
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
ich sehe auch keine klausel, dass er die gewährleistung ausschließt - oder ist diese nicht zwingend notwendig
Das wäre hier sowieso nicht von Belang. Für zugesicherte Eigenschaften und verschwiegene Mängel muß der Verkäufer auf jeden Fall gerade stehen - sonst könnte man doch legal jeden Schrott verkaufen als Neu verkaufen und der Käufer wäre der Dumme...
Wenn man die Beschreibungen liest, könnte man den Eindruck bekommen, daß der Verkäufer eine recht eigentümlich Vorstellung von normalen Gebrauchsspuren hat :-\
Das Bild der Auktion ist bei der Unschärfe natürlich vollkommen unbrauchbar für eine Wiedergabe des Gerätezustandes...
Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, würde ich ggf. davon gebrauch machen - bis sowas abgeschlossen ist kann dann aber immer noch ein Jahr und mehr vergehen. Wäre aber auch für Dich noch mit einem größeren Zeitaufwand verbunden, ob sich das lohnt ist also fraglich. Wie auch schon von Crusty angemerkt - Recht haben und Recht bekommen sind zwei Dinge.
Gruß
Borlander
[Diese Nachricht wurde nachträglich bearbeitet.]
Das wäre hier sowieso nicht von Belang. Für zugesicherte Eigenschaften und verschwiegene Mängel muß der Verkäufer auf jeden Fall gerade stehen - sonst könnte man doch legal jeden Schrott verkaufen als Neu verkaufen und der Käufer wäre der Dumme...
Wenn man die Beschreibungen liest, könnte man den Eindruck bekommen, daß der Verkäufer eine recht eigentümlich Vorstellung von normalen Gebrauchsspuren hat :-\
Das Bild der Auktion ist bei der Unschärfe natürlich vollkommen unbrauchbar für eine Wiedergabe des Gerätezustandes...
Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, würde ich ggf. davon gebrauch machen - bis sowas abgeschlossen ist kann dann aber immer noch ein Jahr und mehr vergehen. Wäre aber auch für Dich noch mit einem größeren Zeitaufwand verbunden, ob sich das lohnt ist also fraglich. Wie auch schon von Crusty angemerkt - Recht haben und Recht bekommen sind zwei Dinge.
Gruß
Borlander
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