hallo zusammen,
ich habe bei ebay von einer privatperson ein handy ersteigert. in der beschreibung stand "normale gebrauchsspuren" - auf dem (schlechten) foto sah das handy ganz normal aus.
heute habe ich das handy nun nach 3mails und 3wochen(!) endlich bekommen. die ganze oberschale ist zerkratzt, auch das displayglas. im gehäuse war sand, usw..
sind das etwa normale "gebrauchsspuren"? - und wenn nicht, kann ich vom verkäufer irgendetwas verlangen? etwa eine neue oberschale oder die kosten dafür?
gruß
simon
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Wenn der Artikel stark von der Beschreibung abweicht, dann kannst du das über "Mein eBay" reklamieren. Wie und wann das geht steht hier:
http://pages.ebay.de/help/tp/inr-snad-process.html
Der Verkäufer hat dan 10 Tage Zeit, sich mit dir zu arrangieren, ansonsten wird der Fall geprüft und du bekommt eventuell Geld erstattet.
Für weitere Details folge dem Link oben.
Da wird die Beweislage wohl sehr sehr schwer werden, aber eine Beschwerde kannst du absenden .... rechne nicht mit Erstattung.
ich habe gerade feststellen müssen, dass das vibrationsalarm auch nicht mehr funktioniert. das ist doch eindeutig ein mangel?
Nur ist es ein Privatkäufer und von daher wohl kaum an Garantie zu denken, die hat er wahrscheinlich eh ausgeschlossen. Sowie alles andere Gewährleistung und CO ....
das ist eben ebay - klassischer Fall eigentlich
Wie teuer wars denn? Wird wohl aber Lehrgeld sein
naja, so teuer wars jetzt nicht - etwa 30€.
es ist einfach nur unglaublich nervig, weil das handy nicht für mich gedacht ist. nicht genug dass es ewig gedauert hat, bis es endlich da war, jetzt kann ich das gerät aber auch nicht mehr an die person weitergeben, weil es so viel mängel aufweist.
du musst auf jeden Fall alle möglichen Beweise sichern, also artikelbeschreibung und email-austausch speichern.
man kann, so wie ich das verstehe, vom kauf zurücktreten, wie das alles gehen soll steht z.b. auf dieser seite:
http://www.netzwelt.de/news/69861-ebay-abgezockt-so-schlagen.html
Ein Link zur Auktion kann nie schaden, hin und wieder findet man doch noch ein Schlupfloch.
Gruß
Jürgen
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=9119598098&rd=1&sspagename=STRK%3AMEWN%3AIT&rd=1
er schreibt, das gerät wäre im einwandfreien technischen zustand. ich sehe auch keine klausel, dass er die gewährleistung ausschließt - oder ist diese nicht zwingend notwendig, wenn man von privat verkauft?
gruß
simon
deswegen meine Frage nach dem Link zur Auktion.
Damit hast du ihn rechtlich, wenn wirklich Funktionen des Gerätes defekt sind. Über zerkratze Gehäuse etc. kann man streiten oder nicht, der Ausgang in einem Rechtsstreit ist in keiner Weise vorhersagbar.
Wenn aber wirklich Defekte vorliegen, muß der Verkäufer jetzt 2 Jahre Gewährleistung leisten (mit der üblichen Beweislastumkehr nach 6 Monaten). Du kannst ihn ja mal höflich fragen, wie er sich den Ablauf der Gewährleistungsreparatur (Stichwort: Vibrationsalarm defekt) vorstellt. Rein rechtlich bist du jetzt auf der sicheren Seite - dennoch: Recht haben und Recht bekommen sind immer 2 verschiedene Paar Schuhe.
Jürgen
Das wäre hier sowieso nicht von Belang. Für zugesicherte Eigenschaften und verschwiegene Mängel muß der Verkäufer auf jeden Fall gerade stehen - sonst könnte man doch legal jeden Schrott verkaufen als Neu verkaufen und der Käufer wäre der Dumme...
Wenn man die Beschreibungen liest, könnte man den Eindruck bekommen, daß der Verkäufer eine recht eigentümlich Vorstellung von normalen Gebrauchsspuren hat :-\
Das Bild der Auktion ist bei der Unschärfe natürlich vollkommen unbrauchbar für eine Wiedergabe des Gerätezustandes...
Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, würde ich ggf. davon gebrauch machen - bis sowas abgeschlossen ist kann dann aber immer noch ein Jahr und mehr vergehen. Wäre aber auch für Dich noch mit einem größeren Zeitaufwand verbunden, ob sich das lohnt ist also fraglich. Wie auch schon von Crusty angemerkt - Recht haben und Recht bekommen sind zwei Dinge.
Gruß
Borlander
[Diese Nachricht wurde nachträglich bearbeitet.]
eine solche versicherung habe ich nicht.
naja, ich habe jetzt erstmal den verkäufer angeschrieben. mal sehen was er antwortet.. - ob er überhaupt antwortet. dann melde ich es bei ebay.
und wenn nix drauß wird, schmeiß ich das handy entweder ins auto oder gebe es meiner mutter. an sich ist das handy nicht schlecht, große tastatur, große zahlen beim wählen und kein schnickschnack wie wap oder sonstwas.
und wie es ausschaut, hält es wahrscheinlich auch einiges aus. vielleicht kann man es sogar als sandschaufel am strand verwenden. (wie zum teufel kommt sonst sand ins gehäuse?)
gruß
simon
Das sollte vorher sowieso immer tun ;-)
mal sehen was er antwortet.. - ob er überhaupt antwortet. dann melde ich es bei ebay.
Scheint sich jetzt ja erledigt zu haben :-)
Gruß
Borlander
Es ist hier egal ob er die Gewährleistung ausschließt oder nicht auch als Privatperson. Stimmen die Angaben zum Artikel, dann nutzt auch ein Disclaimer nichts. Da der Auktionsbetrag über 25 Euro liegt hast Du auch die Chance über Ebays "Unstimmigkeiten klären" etwas zu erreichen (mußte selbst feststellen, daß sie unter 25 Euro nichts tun).
Also wegen 30 Euro klagen? Jetzt bleibt mal ernsthaft!
Ausser einer schlechten Bewertung wird nichts drinnen sein, natürlich kannst du wegen Warenbetrug auch zur Polizei rennen. Aber dort wirst du das Problem der Beweisbarkeit haben, denn der Verkäufer wird behaupten, das Handy ging einwandfrei, dann wird er Mutter, Vater, Bruder, Schwester als Zeugen benennen und du ebenfalls und ein Staatsanwalt legt das zu den Akten.
Dein Anwalt lacht sich was und du verschwendest Zeit.
Ich habe mal ein CD Laufwerk gekauft, das war so vergilbt, dass ich dachte, das sei ein anderes, vermutlich hatte er damals das Foto mit Bildbearbeitung künstlich weiss gemacht, super, wie soll ich das beweisen?
Mein Bekannter (Jurist) riet mir generell einfach ab von ebay oder eben stets im Bewusstsein, dass man gerade von privat immer mit Risiko bietet.
Das Schnäppchen kann eben auch ein Reinfall sein - aber darum kaufe ich nix mehr von Privat.
Gerade noch bei einem so miesen Foto würden meine Alarmglocken läuten.
Schade, aber vergiss es, Tipps wegen Rechtsanwalt bei dem Streitwert sind lächerlich. Allein die Terminvereinbarung mit der Anwaltssekretärin kommt dich teurer als ein neues Handy!
Selbst wer eine Rechtschutzversicherung hat, sollte sich das überlegen, denn die schmeisst einen wegen so Bagatellgründen gern mal raus und informiert die allgemeine Datenbank, so dass dich deine nächste RV schonmal teurer einstuft, wenn die spitz kriegt, dass du ein Erbsenzähler bist.
Die Tipps mögen für die Theorie schön und gut sein, in der Praxis kümmert sich kein Anwalt um so einen Streitwert
Nochmal zum Fall:
Käuferkommentare:
super Zustand kann relative betrachtet werden
was soll ich da zu sagen habe von Ihnen ein kaputtes Fernglas bekommen
Der scheint derartige Probleme der Objektivität nicht zum ersten Mal gehabt zu haben!
Hallo Simboy!
Ein Anruf wirkt oftmals Wunder, denn es ist auch die Frage, ob er nicht Dir die 30 Euro zurücküberweist und sich den Ärger damit erspart. Sein Handy kann er ja nochmal einstellen. Letztlich musst Du Beweise speichern, d.h. Papierausdruck der Emails und des Vertrages, d.h. der Internetseite mit seinen Angaben, Deine Fotos vom Handy und Gedächtnismitschrift des Telefonats, alles mit Datum. Warum sollte jemand vermuten, dass Du für 30 Euro ein Handy ersteigerst, das Display zerkratzt, Sand einfüllst u.s.w., um dem Verkäufer um Rückzahlung der 30 Euro und Warenrücknahme zu bitten, d.h. also wegen 3,90 Euro versichertem Rückversand, den Du vielleicht sogar selbst tragen würdest?
Mein Rat ist:
Informiere Dich zunächst rechtlich besser, denn hier werden eher "Meinungen" abgegeben. Ich schlage Dir diese Seite vor: www.wer-weiss-was.de . Dort gehst Du ins Experten-Forum und wählst die FAQ aus. Dann auf Recht und dann auf Ebay gehen. Dort steht Deine Frage exakt beantwortet.
Rufe den Verkäufer an und schlage ihm freundlich die Einigung mit der Rücküberweisung vor. Du kannst ihm gerne Fotos seiner gelieferten Ware per Mail schicken. Falls er nicht möchte:
Melde Deinen Schaden bei Ebay und sammel Deine Beweise.
Nochmal freundlich bei ihm anrufen, denn man will ja gerade keinen Ärger haben. Genau deswegen ruft man ja gerade an und die Rücküberweisung und -rücksendung wäre doch ein Kinderspiel. Falls der Verkäufer immer noch keine Einigung will geht der rechtliche Weg weiter, notfalls bis zur Entscheidung. Es ist letztlich auch seine Entscheidung.
Ich glaube kaum, dass ein Verkäufer, der sich seiner Schuld halbwegs bewusst ist, sich diesem Stress wird aussetzen wollen.
Du kannst auch nochmal hier schauen:
http://www.nickles.de/static_cache/538061081.html
Gruß und viel Erfolg bei der Einigung.
ich habe den ebayer angeschrieben, was das ganze soll mit den mängeln. - und dass ich entweder ein neues cover oder die kosten dafür erstattet haben möchte. heute kam nun eine antwort, dass er von den mängeln nichts gewusst hat, das handy hätte sein sohn gehabt. er geht auf das angebot mit dem cover ein.
wenn er mir jetzt das geld für ein neues cover überweist, ist es für mich in ordnung. - ein cover kostet etwa 9€ und das ist knapp 1/3 davon was ich für das handy bezahlt habe. damit gebe ich mich dann zufrieden.
gruß
simon
...um nichts, oder wie ist das ganzezu verstehen? ich verstehe nicht warum man erstmal in 100 foren seine "sorgen" breit treten muss, wenn es auch einfach mit einer freundlich formulierten nachricht an den handelspartner zu lösen ist...
was meinst du mit viel wind? ich habe lediglich gefragt, ob ich von dem verkäufer etwas verlangen kann. mehr auch nicht. auch habe ich geschrieben, dass es sich um keine hohen geldsummen geht - es hat mich einfach interessiert, ob andere leute schon solche erfahrungen gemacht haben und wie sie den fall gehandhabt haben.
darüberhinaus ist ein forum im allgemeinen dazu da, um fragen zu stellen - und irgendwelche dämlichen kommentare kann man sich durchaus sparen, wenn man nichts zum thema beizutragen hat.
schönen tag noch,
simon
persönlich, mich persönlich nervt einfach das hier alle paar tage eine posting wie deins auftaucht... daher mein etwas unbedachtes postung, von eben.
ebay unterhält selber foren, um genau probleme wie deins zu lösen.
ein forum hat für gewöhnlich auch eine gute suchfunktion- die genauso, wie das fragen stellen dazugehört ;)
gruß indronil
ich Glaube der Satz hier beschreibt es am besten: "Das Handy ist gebraucht aber in Ordnung und technisch auch einwandfrei"
Der Händler behauptet zudem, es sei technisch einwandfrei, also MUSS es das auch sein, was aber, wie du sagtest nicht der Fall ist.....
Wende dich an E-bay, zur not erstattet e-Bay dir den Kaufpreis, hab Erfahrung damit;)
Hallo Simboy!
Super geregelt! Glückwunsch! Manchmal hat es der Verkäufer nicht mit Absicht getan und solange man sich da unsicher ist, brauch man sich nicht sehr aufregen. Wo Menschen arbeiten werden Fehler gemacht - jeden Tag und das ist gut so. Denn ich habe lieber mit Menschen zu tun, die sich einigen können, als mit roboterähnlichen Wesen, die meinen sie könnten ihre Angelegenheiten nicht selber lösen. Freut mich für Dich.
Meine Meinung nochmal:
Klar hättest Du durch google oder der Suchfunktion hier ähnliche Artikel gefunden und zwar jede Menge, die Du fast alle angelesen hättest, verwirrt worden wärest durch einen Haufen Meinungen und Repliken darauf.
Wer Dir helfen wollte, könnte also genau den passenden Artikel, den er meint, den er also kennt, wenn er von etlichen anderen Artikeln und Foren spricht, Dir als Link angeben.
Es geht eben darum, das Rad nicht immer wieder neu zu erfinden und dazu gehört auch der Überblick, den man sich erst schaffen muss. Ein guter Tipp war für mich immer auch ein guter Link, den ich einfach nur lesen brauchte, anstatt etliche zunächst unsortierte Artikel zu lesen und für mich einzuordnen. Dabei kommt immer die tageandauernde Arbeit heraus, wonach man alles und nichts weiß, bis man fast durch Zufall auf eine passende Lösung stößt. In diesem Sinne, Indronil :-). Sende den passenden Link und lasse anderen von Deinem Überblick profitieren, denn das ist auch jede Menge Arbeit, die dahinter steckt.
Gruß, Ingo
Auch wieder so ein verbreiteter Rechtsirrtum:
Ob "Garantie" besteht oder nicht, spielt allenfalls bei (nachträglichen) Defekten eine Rolle, aber ein Garantieausschluss ist kein Freibrief für irreführende oder beschönigende Artikelbeschreibungen! Auch ein Privatverkäufer, der "unter Ausschluss jeglicher Garantie und Rücknahme" verkauft, ist an den eingegangenen Vertrag gebunden und hat ihn angebotsentsprechend zu erfüllen - anderenfalls muss er Schadenersatz leisten, der sicherlich von der Diskrepanz zwischen Beschreibung und Realität abhängt (und der Möglichkeit, diese zu beweisen...).
Habe gerade ausführlich zu einem verwandten Thema gepostet: http://www.nickles.de/static_cache/538073293.html
Gruß, Manfred