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Ebay (nicht neu aber immer aktuell)

PaoloP / 9 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,

Wieviele andere auch nutze ich Ebay, ich mags nicht aber nun ja.
Als Käufer hatte ich nie Ärger als Verkäufer schon.
Nun habe ich einen Käufer der die Ware persönlich abholen
wollte, sich aber seid 2 Wochen hin und wieder mal meldet einen Termin vorschlägt und dann immer nicht kommt. Ehrlich gesagt bin ich über dieser Art&Weise recht erbost und erwäge eine Strafanzeige. Ab wann habe ich das Recht dazu und kann ich dazu auf jedes x-beliebige Polizeirevier ?

Viele Grüsse
Paul

holleberlin PaoloP „Also hier geht es um 156€, das ist vermutlich die untere Grenze. Ich ärgere...“
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strafanzeige ? wegen was denn ?????

das hier ist zivilrecht, also bgb, 433 ff.

setze den artikel bei ebay auf "nicht bezahlt", nach 3 verstößen dieser art fliegt er raus, ausserdem bekommst du die gebühren retour.

wenn wir jeden nicht-bezahler vor gericht zerren würden, hätte ich jahr nix anderes mehr zu tun. ist albern, lohnt nicht mal ne gerunzelte stirn.