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Ebay (nicht neu aber immer aktuell)

PaoloP / 9 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,

Wieviele andere auch nutze ich Ebay, ich mags nicht aber nun ja.
Als Käufer hatte ich nie Ärger als Verkäufer schon.
Nun habe ich einen Käufer der die Ware persönlich abholen
wollte, sich aber seid 2 Wochen hin und wieder mal meldet einen Termin vorschlägt und dann immer nicht kommt. Ehrlich gesagt bin ich über dieser Art&Weise recht erbost und erwäge eine Strafanzeige. Ab wann habe ich das Recht dazu und kann ich dazu auf jedes x-beliebige Polizeirevier ?

Viele Grüsse
Paul

Olaf19 PaoloP „Ebay (nicht neu aber immer aktuell)“
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Eine Strafanzeige kannst du bei jedem Polizeitrevier stellen -- aber ehrlich gesagt: Ich halte das, was der Käufer da mit dir treibt, für keinen Straftatbestand. Okay, er hat seinen Vertrag nicht erfüllt, sicher - das war's aber auch schon. Da wird kein Staatsanwalt einen Finger krumm machen, Stichwort "öffentliches Interesse"...

Damit will ich nicht sagen, dass es für dich nicht wahnsinnig ärgerlich ist, was dieser Blödmann verzapft, trotzdem halte ich eine Anzeige für überzogen. Würg ihm ne negative Bewertung rein und hake das ganze ab als persönliches Pech.

CU
Olaf