Hallo,
Wieviele andere auch nutze ich Ebay, ich mags nicht aber nun ja.
Als Käufer hatte ich nie Ärger als Verkäufer schon.
Nun habe ich einen Käufer der die Ware persönlich abholen
wollte, sich aber seid 2 Wochen hin und wieder mal meldet einen Termin vorschlägt und dann immer nicht kommt. Ehrlich gesagt bin ich über dieser Art&Weise recht erbost und erwäge eine Strafanzeige. Ab wann habe ich das Recht dazu und kann ich dazu auf jedes x-beliebige Polizeirevier ?
Viele Grüsse
Paul
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Ich gehe mal davon aus, dass es sich um einen eher niedrigpreisigen Artikel handelt?
Im Endeffekt gibt es nur eine vernünftige weil nervenschonende Lösung: Abschreiben! Und sich - nach einer letzten Email (siehe dirk42799) - zumindest die Verkaufsgebühren von Ebay erstatten lassen. Weniger wegen der paar Euro, sondern weil der Käufer dann eine Verwarnung von Ebay bekommt und bei Widerholung vom Handel ausgeschlossen wird.