Hallo zusammen!
Vor ein paar Jahren habe ich in einer Zeitschrift einen Artikel gelesen, in dem es um ein Urteil eines Arbeitsgerichts ging. Ich werde den Fall kurz schildern und möchte alle bitten, die die richtige Auflösung kennen, sich zunächst mit Postings zurückzuhalten – bitte auch nicht "googlen" oder anderweitig recherchieren, mich interessiert, wie ihr "aus dem Bauch heraus" diesen Fall beurteilt.
Eine Angestellte in einem Lebensmittelgeschäft bekam an einem Samstagmittag, kurz vor Dienstschluss, von ihrem Chef die Anweisung, nicht verkauften Fisch zu entsorgen, weil dieser am Montag nicht mehr als frische Ware hätte verkauft werden können. Da der Fisch aber noch gut war, wurde er von der Angestellten nicht entsorgt - sie nahm ihn stattdessen mit nach Hause und gab auch ihren Nachbarn etwas davon ab. War wohl etwas zu viel für einen...
Der Chef hatte es jedoch gemerkt und daraufhin wegen Diebstahls der Angestellten fristlos gekündigt. Die ging vors Arbeitsgericht und klagte auf Wiedereinstellung.
Frage in die Runde: Wie hat das Arbeitsgericht entschieden?
CU
Olaf
P.S. Auflösung folgt morgen - deshalb nochmals die Bitte, wer's weiß, nichts verraten ;-)
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Die Kündigung ist rechtens, denn der Fisch gehört dem Chef.
Sie hätte den Fisch erst in den Müll werfen müssen, dann warten, bis er aus der Verfügungsgewalt des Chefs ist (durch Leerung der Tonne) entzogen ist und sich dann nach mehreren Wochen der herrenlosen Sache (vermutlich dann Fischgräten) bemächtigen können.
So wüerde ich entscheiden
Elblindo