Hallo zusammen!
Vor ein paar Jahren habe ich in einer Zeitschrift einen Artikel gelesen, in dem es um ein Urteil eines Arbeitsgerichts ging. Ich werde den Fall kurz schildern und möchte alle bitten, die die richtige Auflösung kennen, sich zunächst mit Postings zurückzuhalten – bitte auch nicht "googlen" oder anderweitig recherchieren, mich interessiert, wie ihr "aus dem Bauch heraus" diesen Fall beurteilt.
Eine Angestellte in einem Lebensmittelgeschäft bekam an einem Samstagmittag, kurz vor Dienstschluss, von ihrem Chef die Anweisung, nicht verkauften Fisch zu entsorgen, weil dieser am Montag nicht mehr als frische Ware hätte verkauft werden können. Da der Fisch aber noch gut war, wurde er von der Angestellten nicht entsorgt - sie nahm ihn stattdessen mit nach Hause und gab auch ihren Nachbarn etwas davon ab. War wohl etwas zu viel für einen...
Der Chef hatte es jedoch gemerkt und daraufhin wegen Diebstahls der Angestellten fristlos gekündigt. Die ging vors Arbeitsgericht und klagte auf Wiedereinstellung.
Frage in die Runde: Wie hat das Arbeitsgericht entschieden?
CU
Olaf
P.S. Auflösung folgt morgen - deshalb nochmals die Bitte, wer's weiß, nichts verraten ;-)
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Die Kündigung ist wirksam. Auch der Müll einer Firma gehört der Firma oder dem Entsorgungsunternehmen. Es ist auch völlig egal, um was es sich handelt. Wer etwas von Arbeit mitnehmen will, muß die ausdrückliche Erlaubnis des Arbeitgebers einholen und darum geht es dabei auch; der Arbeitnehmer hat keine Entscheidungsbefugnis, egal wie widersinnig es in einigen Fällen auch scheinen mag. Die Angestellte dürfte sang und klanglos vor dem Gericht gescheitert sein, was sicher sogar noch eine 3monatige Sperre beim Arbeitsamt zur Folge hatte. Im Prinzip gilt das schon für ein paar Schrauben, die im Müll lagen oder einen Kugelschreiber etc.