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Rechtsempfinden... ein kleines Experiment

Olaf19 / 16 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Vor ein paar Jahren habe ich in einer Zeitschrift einen Artikel gelesen, in dem es um ein Urteil eines Arbeitsgerichts ging. Ich werde den Fall kurz schildern und möchte alle bitten, die die richtige Auflösung kennen, sich zunächst mit Postings zurückzuhalten – bitte auch nicht "googlen" oder anderweitig recherchieren, mich interessiert, wie ihr "aus dem Bauch heraus" diesen Fall beurteilt.

Eine Angestellte in einem Lebensmittelgeschäft bekam an einem Samstagmittag, kurz vor Dienstschluss, von ihrem Chef die Anweisung, nicht verkauften Fisch zu entsorgen, weil dieser am Montag nicht mehr als frische Ware hätte verkauft werden können. Da der Fisch aber noch gut war, wurde er von der Angestellten nicht entsorgt - sie nahm ihn stattdessen mit nach Hause und gab auch ihren Nachbarn etwas davon ab. War wohl etwas zu viel für einen...

Der Chef hatte es jedoch gemerkt und daraufhin wegen Diebstahls der Angestellten fristlos gekündigt. Die ging vors Arbeitsgericht und klagte auf Wiedereinstellung.

Frage in die Runde: Wie hat das Arbeitsgericht entschieden?

CU
Olaf

P.S. Auflösung folgt morgen - deshalb nochmals die Bitte, wer's weiß, nichts verraten ;-)

"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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Olaf19 Nachtrag zu: „Rechtsempfinden... ein kleines Experiment“
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Der Thread hängt keine halbe Stunde aus, und schon ist das Rätsel gelöst. Dann warte ich jetzt auch nicht mehr bis morgen mit der Auflösung ;-)

Um ehrlich zu sein: Ich war damals bass erstaunt, dass das Arbeitsgericht das Verhalten der Angestellten als Diebstahl gewertet und die fristlose Kündigung als rechtmäßig bestätigt hat. Der Knackpunkt ist: Selbst wenn der Fisch schon im Mülleimer gelegen hätte, so wäre er immer noch das Eigentum des Arbeitgebers gewesen.

Ein weiteres Pro-Argument klingt in Hundevattas Posting an: Wenn das so einfach wäre, wie die Angestellte es sich gedacht hat ("Der Fisch sollte ja sowieso in den Müll, dann darf ich ihn gern mit nachhause nehmen"), dann könnten Angestellte in Zukunft ein wenig "nachhelfen", d.h. Lebensmittel absichtlich alt werden lassen, damit sie sie in Folge umsonst "abgreifen" können.

Und noch etwas...

Ein Argument der entlassenen Angestellten vor Gericht war der Hinweis darauf, dass sie als alleinerziehende Mutter finanziell nicht gerade auf Rosen gebettet sei, weil sie eben nicht nur sich, sondern auch ihre kleine Tochter irgendwie durchbringen müsse. Deswegen bat sie um Nachsicht. Knallharter Konter des Richters: "Dann hätten Sie erst recht nicht so verantwortungslos handeln und ihren Job durch einen Diebstahl aufs Spiel setzen dürfen" -- puuh...!

THX
Olaf

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