Hallo,
wer Herrn Syndikus kennt, sollte Ihm bitte mitteilen, das er doch
auch mal eine Abmahnung an die GEZ weiterleiten sollte. Grund ist die
nicht korrekte Verwendung eines aktuell gültigen Impressums. Des
Weiteren sind die aufgezwungenen Vertragsbedingungen rechtlich doch
sehr in der Grauzone. Aber Herr Syndikus kann da bestimmt genug
Ansätze für eine ordentliche Abmahnung im 7-stelligen Bereich finden!
Ich persönlich würde aber wegen der bedeutenden Größe der GEZ auf
einen 8-stelligen Betrag hinarbeiten!
MfG
Der bekloppte Irre
PS:
Achja, noch ein Hinweis zu den "AGB's":
- Im normalen Geschäftsleben ist an eine Leistung immer eine
Gegenleistung geknüpft. Ist dies nicht der Fall, so könnte man Betrug
vermuten.
- Laut der Definition einer Gebühr, ist auch hier immer eine
Gegenleistung zu erwarten. (siehe oben)
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Hi Olaf19,
"das interessiert mich jetzt auch, da in meiner alten Firma immer mal eine Kollegin ein Radio dabeihatte: Wenn das ihr privates Radio ist, das sie von zuhause - wo sie für alle Geräte GEZ zahlt - mit ins Büro nimmt: Muss sie dann tatsächlich nochmal extra GEZ zahlen?"
Nee, der Chef muss das zahlen (bei Rundfunkgebührenzahler.de gelesen), wenn die GEZtapo plötzlich reinschneit und das natürlich sieht und der wird denn richtig sauer sein. Das ist richtig pervers, ist aber so.