Hallo,
wer Herrn Syndikus kennt, sollte Ihm bitte mitteilen, das er doch
auch mal eine Abmahnung an die GEZ weiterleiten sollte. Grund ist die
nicht korrekte Verwendung eines aktuell gültigen Impressums. Des
Weiteren sind die aufgezwungenen Vertragsbedingungen rechtlich doch
sehr in der Grauzone. Aber Herr Syndikus kann da bestimmt genug
Ansätze für eine ordentliche Abmahnung im 7-stelligen Bereich finden!
Ich persönlich würde aber wegen der bedeutenden Größe der GEZ auf
einen 8-stelligen Betrag hinarbeiten!
MfG
Der bekloppte Irre
PS:
Achja, noch ein Hinweis zu den "AGB's":
- Im normalen Geschäftsleben ist an eine Leistung immer eine
Gegenleistung geknüpft. Ist dies nicht der Fall, so könnte man Betrug
vermuten.
- Laut der Definition einer Gebühr, ist auch hier immer eine
Gegenleistung zu erwarten. (siehe oben)
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Soviel Wiederholungen wie im öffentlich-rechtlichen Fernsehen laufen, da würde ich denen auch mal gerne hin und wieder eine Fotokopie der letzten Überweisung zuschicken, statt neu Gebühren zu entrichten. Außerdem sollte man die Gebühr wegen fehlender Pixel kürzen können, ich habe oft schwarze Balken unterhalb und oberhalb des Filmes, das sind keine 720 x 520 Pixel, nie und nimmer. Und für Christiansen möchte ich Schmerzensgeld!
Und Mondpreise haben die, als sollten davon die Politikerpensionen bezahlt werden.