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Bitte mal eine Abmahnung an die GEZ

Dady / 23 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,

wer Herrn Syndikus kennt, sollte Ihm bitte mitteilen, das er doch
auch mal eine Abmahnung an die GEZ weiterleiten sollte. Grund ist die
nicht korrekte Verwendung eines aktuell gültigen Impressums. Des
Weiteren sind die aufgezwungenen Vertragsbedingungen rechtlich doch
sehr in der Grauzone. Aber Herr Syndikus kann da bestimmt genug
Ansätze für eine ordentliche Abmahnung im 7-stelligen Bereich finden!

Ich persönlich würde aber wegen der bedeutenden Größe der GEZ auf
einen 8-stelligen Betrag hinarbeiten!

MfG
Der bekloppte Irre

PS:
Achja, noch ein Hinweis zu den "AGB's":
- Im normalen Geschäftsleben ist an eine Leistung immer eine
Gegenleistung geknüpft. Ist dies nicht der Fall, so könnte man Betrug
vermuten.
- Laut der Definition einer Gebühr, ist auch hier immer eine
Gegenleistung zu erwarten. (siehe oben)

Jepp :-) Olaf19
Olaf19 RW1 „Solange nur Du in Deiner Wohnung Zimmer wohnst, brauchst Du auch nur einmal zu...“
Optionen

Hi rw1,

das interessiert mich jetzt auch, da in meiner alten Firma immer mal eine Kollegin ein Radio dabeihatte: Wenn das ihr privates Radio ist, das sie von zuhause - wo sie für alle Geräte GEZ zahlt - mit ins Büro nimmt: Muss sie dann tatsächlich nochmal extra GEZ zahlen?

Anders gefragt: Wo ist jetzt der Unterschied, ob ich ein Autoradio einschalte, oder ein Radio mit an den Badestrand nehme oder ins Büro? Oder: Wenn ich einen MP3-Player mit eingebautem Radio habe, dann darf ich in der U-Bahn auf dem Weg zur Arbeit Radio hören, ohne extra GEZ zu zahlen - sobald ich die Bürotür geöffnet habe, ist eine weitere GEZ-Gebühr fällig? - Irgendwie ist das alles ziemlich krank...

CU
Olaf

Radio am Arbeitsplatz eidannemo