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> ...mit TV-Karte ist's ja dann aber wieder äquivalent zu einem klassischen Fernseher.
Aber nur wenn man eine besitzt *scnr*.
Dass die Schweizer Behörden so ruppig mit ihren Bürgern umgehen, finde ich allerdings fast schon erschütternd. Bei uns ist sowas keine Straftat, sondern bestenfalls eine Ordnungswidrigkeit. Und nicht mal das - wenn man selber anzeigt, dass man seit dann und dann einen Fernseher hatte, dann zahlt man den Zeitraum einfach nach und gut. Selbst wenn dies erst durch einen Rundfunkgebühren-Beauftragten an der Haustür ermittelt werden sollte...
CU
Olaf