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...sind die Privatpersonen, die zwar einen PC mit Internetanschluss, nicht aber Rundfunkgeräte besitzen.
Wenn die bei der Argumentation unter den Tisch fallen, wird das Bundesverfassungsgericht bestenfalls - wenn überhaupt - für die Freiberufler, Gewerbetreibenden und weiteren Personen eine Ausnahmeregelung absegnen. Schön und gut - aber als privater Rundfunkabstinenzler möchte ich ebenfalls keine Gebühren zahlen, wenn ich keine Rundfunkgeräte besitze.
Was ein Internet-PC mit einem "neuartigen" (*LOL*) Rundfunkgerät zu tun haben soll, das konnte mir noch niemand überzeugend(!!) darlegen.
CU
Olaf