Die verpackten Fernsehgeräte im Laden sind empfangsbereit, folglich ist GEZ-Gebühr zu entrichten:
Rundfunkgebührenzahler
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Die verpackten Fernsehgeräte im Laden sind empfangsbereit, folglich ist GEZ-Gebühr zu entrichten:
Rundfunkgebührenzahler
Es zeigt vor allem wie weit daneben einige Richter in unserem Lande sind. Die haben die behördliche Abkassierwillkür voll verinnerlicht und alle gegenläufigen Rechtsgrundsätze vergessen. Beutementalität, Bandenwesen.