Die verpackten Fernsehgeräte im Laden sind empfangsbereit, folglich ist GEZ-Gebühr zu entrichten:
Rundfunkgebührenzahler

Die verpackten Fernsehgeräte im Laden sind empfangsbereit, folglich ist GEZ-Gebühr zu entrichten:
Rundfunkgebührenzahler
Das ist nur regionaler Irrsinn - in diesem Fall in Hessen. Zur gleichen Thematik haben die Richter in Rheinland-Pfalz genau gegensätzlich entschieden.
Aber die Sache hat auch etwas Gutes an sich. Zeigt sie doch gnadenlos auf, dass eine Föderalismusreform überfällig ist.
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