Die verpackten Fernsehgeräte im Laden sind empfangsbereit, folglich ist GEZ-Gebühr zu entrichten:
Rundfunkgebührenzahler

Die verpackten Fernsehgeräte im Laden sind empfangsbereit, folglich ist GEZ-Gebühr zu entrichten:
Rundfunkgebührenzahler
Das ist auch wieder wahr... wobei aus dem Text, den Tilo verlinkt hat, nicht hervorgeht, ob die GEZ diesbezüglich "feinsinnige" Unterschiede macht. Ich fürchte die behandeln jeden Fernseher gleich - einfach weil's ein Fernseher ist, selbst wenn er original verpackt im Regal steht. Bin mal gespannt, ab wann ich für mein Uralt-Handy (2002, und damals schon Auslaufmodell) Radiogebühren bezahlen muss.
CU
Olaf