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News: Gerichtsentscheidung gefallen

Speichern von Verbindungsdaten verboten

Redaktion / 15 Antworten / Flachansicht Nickles

Wer sich im Internet einloggt erhält von seinem Provider eine IP-Nummer, die dann bei jeder Aktion im Internet verwendet wird. Dadurch lässt sich das Surfverhalten exakt protokollieren. Das Landgericht Darmstadt hat heute entschieden, dass das Protokollieren von IP-Nummern im Fall einer Internet-Flatrate unzulässig ist.

Bislang haben Provider wie T-Online protokolliert wie lange eine IP-Adresse von wem genutzt wurde und welche Datenmenge im Nutzungszeitraum transportiert wurde. Letzteres ist unzulässig, weil diese Protokollierung im Fall einer Flatrate für die Abrechnung nicht nötig ist. Somit müssen die IP-Adressen von Flatrate-Teilnehmern künftig sofort nach Beenden der Internetverbindung gelöscht werden.

soulseeker93 RedRed2x „Lieber Rudi Sowas von egal ist das nicht! - Zumindest bisher. Z. B.: Der...“
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richtig so...1&1 ist eine frechhheit.
dann sollen se sowas nicht lautstark anbieten...was wenn jetzt alle eine 16mbit flat bei dem verein nehmen?
flatrate ist flatrate...wenn das angebot und die möglichkeiten die mit sowas nicht preis/leistungsmäßig durchdacht sind sollte man nicht rumkrakelen!
ein richter mit sinn und vertsand finde ich!
bin zwar von sowas nicht betroffen, aber ich kratz mir echt den kopf wenn ich sowas höre....und 100€...was solln der mist?