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News: Gerichtsentscheidung gefallen

Speichern von Verbindungsdaten verboten

Redaktion / 15 Antworten / Flachansicht Nickles

Wer sich im Internet einloggt erhält von seinem Provider eine IP-Nummer, die dann bei jeder Aktion im Internet verwendet wird. Dadurch lässt sich das Surfverhalten exakt protokollieren. Das Landgericht Darmstadt hat heute entschieden, dass das Protokollieren von IP-Nummern im Fall einer Internet-Flatrate unzulässig ist.

Bislang haben Provider wie T-Online protokolliert wie lange eine IP-Adresse von wem genutzt wurde und welche Datenmenge im Nutzungszeitraum transportiert wurde. Letzteres ist unzulässig, weil diese Protokollierung im Fall einer Flatrate für die Abrechnung nicht nötig ist. Somit müssen die IP-Adressen von Flatrate-Teilnehmern künftig sofort nach Beenden der Internetverbindung gelöscht werden.

FGutzmer ralf19 „Das ist sowas von egal, wieviel Datenmenge transportiert wurde.“
Optionen

Tja Rudi, sollte es eigentlich sein, aber frag mal z. B. bei 1&1 nach, da werden Leute,
die (laut Werbung ja versprochen) Datenunmengen saugen, per Unterschrift unter
eine Erklärung weggeekelt, weil sie (aus Sicht des Providers) per Flatrate viel
saugen und wenig zahlen. Mit solchen Abdrängungsaktionen macht dieser Richter-
spruch endlich Schluss.