Lieber Rudi
Sowas von egal ist das nicht! - Zumindest bisher.
Z. B.: Der Provider 1&1 geht hin und speichert das Traffic-Volumen eines jeden 1&1-Kunden. Wer eine Flat hat, dem wird schon mal nahegelegt, sich einen anderen Provider zu suchen, sobald er ein gewisses Kontingent wiederholt überschritten hat. Gut, ihm wird der Abgang zu einem anderen Provider seitens 1&1 u. U. mit einer Pauschale von 100 Euro versüßt. Aber es kann doch nicht sein, dass sich ein Provider Traffic-Grenzen für eine Flat setzt und sobald ein Kunde diese Grenze überschreitet, wird ihm gekündigt bzw. ihm nahegelegt zu gehen. Ein "All-You-Can-Eat"-Angebot ist nun mal kein "Nach-dem-3.-Teller-ist-aber-Schluss" sondern bedeutet, dass man "fressen" kann so viel man mag/schafft.
Das gleiche gilt m. E. auch für eine Flatrate. Da diese 24 Std. zur Verfügung steht, kann man doch Traffic verursachen, so viel man will. Nach 24 Std. erfolgt doch meist eine Zwangstrennung. Man kann sich zwar sofort wieder einwählen, aber von da an sollte nun mal mein "alter" Traffic für den Provider irrelevant sein für die weiteren Abrechnungen. Das Traffic-Volumen aller Kunden eines Providers kann der Provider ja ruhig ermitteln, aber wer wieviel wann an Traffic verursachte geht dem Provider bei einer Flat nichts an. Und das scheint der Richter m. E. richtig erkannt zu haben. Mich würde jetzt nur noch interessieren, was der Klagegrund im Eigentlichen war. Wer dazu mal Infos hat - immer her damit
redred2x