Ein Versäuminiss des Vermieters, er hat die Folgen zu tragen.
Soweit ich - so ungefähr - weiß, hast Du Anspruch auf alle Nebenkostenabrechnungen; aber soweit der Vermieter aus der Nebenkostenabrechnung Nachzahlungsforderungen stellt, sind die verjährt.
Du solltest trotzdem auf Abrechnung bestehen, jedenfalls beim leisesten Verdacht. Schließlich können in der Abrechnung Beträge vorkommen, die schlecht belegt sind oder die eigentlich schon in der Miete enthalten sein sollten. Deine Ansprüche auf ev. Rückzahlung dürften noch nicht verjährt sein.
Die Abrechnung 2004 gilt.