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Nebenkostenabrechnung

BigHopper / 4 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo Leute,
wir haben heute unsere Nebenkostenabrechnung für 2004 bekommen.Doch wir haben weder von 2002 noch von 2003 eine Abrechnung erhalten. Ist die Abrechnung von 2004 nun hinfällig?

Einen guten Rutsch ins neue Jahr wünscht euch...
BigHopper

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Crusty_der_Clown BigHopper „Nebenkostenabrechnung“
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Moin,

nö, nur sind die Abrechnungen von 2002 und 2003 verjährt, der Vermieter bzw. die von ihm beauftragte Hausverwaltung muß die Nebenkostenabrechnung spätestens ein Jahr nach Ablauf des betreffenden Jahres vorlegen, ansonsten hat er bis auf ganz wenige Ausnahmen keine Möglichkeit mehr, diese einzufordern. Für 2004 ist heute also letzer Termin gewesen, Pech gehabt (aus deiner Sicht).

Natürlich darf der Vermieter auch nur die Postitionen fordern, die 2004 angefallen sind; ich kann mir aber kaum vorstellen, daß in deiner Abrechnung noch Positionen für die Vorjahre auftauchen. Einen kritischen Blick auf JEDE Abrechnung zu werfen, kann ich dennoch nur empfehlen.

Gruß
Jürgen



"Man kann Nudeln machen warm, man kann Nudeln machen kalt." Ode an die Nudel von Peter Ludolf, dem Erfinder des Lagerhaltungssystems "Haufenprinzip"
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Tilo Nachdenklich BigHopper „Nebenkostenabrechnung“
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Ein Versäuminiss des Vermieters, er hat die Folgen zu tragen.
Soweit ich - so ungefähr - weiß, hast Du Anspruch auf alle Nebenkostenabrechnungen; aber soweit der Vermieter aus der Nebenkostenabrechnung Nachzahlungsforderungen stellt, sind die verjährt.
Du solltest trotzdem auf Abrechnung bestehen, jedenfalls beim leisesten Verdacht. Schließlich können in der Abrechnung Beträge vorkommen, die schlecht belegt sind oder die eigentlich schon in der Miete enthalten sein sollten. Deine Ansprüche auf ev. Rückzahlung dürften noch nicht verjährt sein.

Die Abrechnung 2004 gilt.

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BigHopper Tilo Nachdenklich „Ein Versäuminiss des Vermieters, er hat die Folgen zu tragen. Soweit ich - so...“
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Danke für eure Antworten,
auf jeden Fall werden wir uns weiter informieren, zumal wir noch nicht einmal Heizkostenverteiler an unseren
Heizkörpern haben geschweige denn irgendwelche anderen Messeinrichtungen.
Was ich vorhin nur meinte ist, ob man nicht erst die noch ausstehenden Abrechnungen fordert ehe man bezahlt.
Es kann ja sein, daß wir von 2002 u. 2003 noch Gutschriften zu bekommen haben.

Gruß
BigHopper

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Crusty_der_Clown BigHopper „Danke für eure Antworten, auf jeden Fall werden wir uns weiter informieren,...“
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Moin,

ach, so war's gemeint. Vielleicht solltest du doch mal drüber nachdenken, ob die Mitgliedschaft in einem Mieterschutzverein für dich in Frage kommt und dort mal deine Abrechnung(en) überprüfen lassen.

Gruß
Jürgen

"Man kann Nudeln machen warm, man kann Nudeln machen kalt." Ode an die Nudel von Peter Ludolf, dem Erfinder des Lagerhaltungssystems "Haufenprinzip"
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