Moin,
nö, nur sind die Abrechnungen von 2002 und 2003 verjährt, der Vermieter bzw. die von ihm beauftragte Hausverwaltung muß die Nebenkostenabrechnung spätestens ein Jahr nach Ablauf des betreffenden Jahres vorlegen, ansonsten hat er bis auf ganz wenige Ausnahmen keine Möglichkeit mehr, diese einzufordern. Für 2004 ist heute also letzer Termin gewesen, Pech gehabt (aus deiner Sicht).
Natürlich darf der Vermieter auch nur die Postitionen fordern, die 2004 angefallen sind; ich kann mir aber kaum vorstellen, daß in deiner Abrechnung noch Positionen für die Vorjahre auftauchen. Einen kritischen Blick auf JEDE Abrechnung zu werfen, kann ich dennoch nur empfehlen.
Gruß
Jürgen