mal schauen ob mir Jemand helfen kann.
wenn in einer Bedarfsgemeinschaft ein Partener ist, der "volle Erwebsunfähigkeits Rente auf dauer" bezieht, wie wird der dann eingestuft?
- nicht berücksichtigt?
- doppelter Freibetrag?
- ganz normal?
- oder noch anders?
wenn Ihr einen Link habt dann bitte genau zu dieser Stelle, eine so trockene Materie ist ja schwer zu lesen..
danke ;~)
MB
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keine verwandschaft oder verschwägerung...................
ääätsch!
nach dem eindeutigen Wortlaut von $9 Bbs. 5 SGB II
nunja danke
;~[
MB
P.S. den Clement wollten wir aus NRW ja loswerden, aber das die Sau uns dann sowas antut..
Peter Harz hat bei VW "freie Konten" angelegt, nur das er die schwächsten auch noch schwächer gemacht hat interessiert ihn nicht die Bohne..
man bin ich sauer, wenn hier nicht übergebührlich geblitzt wird, würde ich alle an den Kollegen "Molotow" verweisen..