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wichtige Harz IV Frage

mike black / 5 Antworten / Flachansicht Nickles

mal schauen ob mir Jemand helfen kann.

wenn in einer Bedarfsgemeinschaft ein Partener ist, der "volle Erwebsunfähigkeits Rente auf dauer" bezieht, wie wird der dann eingestuft?
- nicht berücksichtigt?
- doppelter Freibetrag?
- ganz normal?
- oder noch anders?

wenn Ihr einen Link habt dann bitte genau zu dieser Stelle, eine so trockene Materie ist ja schwer zu lesen..

danke ;~)
MB

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Flashbonn basil „Eine Erwerbsunfähigkeitsrente wird voll als Einkommen angerechnet nach 11 SGB...“
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genau, da gibts geforderte tatsachen, wie zwei kühlschränke und getrennte betten...und kein nachbar darf euch beim küssen sehen...

Jede Kommunikation hat einen Inhalts- und einen Beziehungsaspekt, wobei Letzterer den Ersteren bestimmt. (Paul Watzlawick)
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und der Anwalt sagt: mike black