mal schauen ob mir Jemand helfen kann.
wenn in einer Bedarfsgemeinschaft ein Partener ist, der "volle Erwebsunfähigkeits Rente auf dauer" bezieht, wie wird der dann eingestuft?
- nicht berücksichtigt?
- doppelter Freibetrag?
- ganz normal?
- oder noch anders?
wenn Ihr einen Link habt dann bitte genau zu dieser Stelle, eine so trockene Materie ist ja schwer zu lesen..
danke ;~)
MB