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Käufer zahlt nicht :-(

Kaaa... / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo, habe mitte Juli über Ebay 2 Boards inclusive CPU`s und Kühler verkauft. Nachdem der Käufer diese Teile per Vorkasse bezahlt hatte, legte ich ihm auf seinen Wunsch noch 2 MDT Ramriegel dazu. Er sicherte mir zu, das Geld dafür umgehend zu überweisen. Nach dem dann irgendwie eine Zeit lang nichts passierte, mailte ich ich ihn an und fragte, wo das Geld sei. 1 1/2 Wochen lang geschah nichts, ich mailte noch 2x. Das dritte Mal recht ungehalten. Daraufhin erhielt ich eine Antwort, so sinngemäß "War im Urlaub und ein Riegel ist defekt".
Nun, defekt ist aber keiner der Riegel, einer läuft lediglich nur auf einem bestimmten der beiden Boards. Diesen Umstand habe ich ihm vor dem Versand mitgeteilt.
Im Laufe der letzten Wochen versuchte der Gute nun bei allen meinen Anfragen den Preis zu drücken. Er geht dabei sehr geschickt, so nach dem Motto "Wir wollen uns nicht streiten wie kleine Kinder, bedenke, daß ein Riegel defekt ist, mache einen vernünftigen Preis.."

Der Preis beträgt 55€ für 2 512er MDT. Er zahlt nicht.

Er will handeln, ich nicht.

Ich verlange die Rücksendung der Riegel, er sendet nicht.

Nächste Woche werde ich Anzeige erstatten....oder was?
Gruß

dirk42799 Kaaa... „Käufer zahlt nicht :-(“
Optionen

Die erste Frage, die einem durch den Kopf schießen muß, sobald man an "Anzeige erstatten" denkt, ist:
worüber?

Hier ärgerst Du Dich, daß Du Dein Geld nicht bekommst.
Das ist mal klassischerweise ein Anspruch aus dem BGB (besteht ein verpflichtender Kaufvertrag? Ansprüche daraus? ...).
Und sobald Du bei einer Polizei oder StA (Staatsanwaltschaft) anrufst und denen davon erzählst, erntest Du
a) einen Lacher oder
b) einen Lacher und ein *klick* vom Auflegen.

Was Du machen mußt, ist folgendes:
1) schreib dem Käufer den vollständigen Sachverhalt in einem Brief. Beende selbigen mit den eindeutigen Worten, daß Du nicht gewillt bist, über den Preis zu handeln, ihm alle Infos (RAM läuft nur auf einem der Boards) mitgeteilt hast und Du ihm "hiermit letztmalig die Möglichkeit der Zahlung von XX EUR auf folgendes Konto ... bis zum xx.xx.2005" gibst. Dabei sollte die Frist angemessen sein, d. h. ca. 10 - 14 Tage ab Datum des Briefes liegen. Ganz unten schreibe ich in solchen Fällen "Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, sehe ich mich gezwungen, einen Rechtsanwalt mit der Wahrung meiner Interessen zu beauftragen!". Letztlich kannst Du ihn auch auffordern, bis zum Stichdatum die Riegel zurückzuverlangen.
2) zahlt er dann: gut! Zahlt er nicht, hast Du wieder zwei Optionen:
2.a) bist Du rechtsschutzversichert mit Selbstbeteiligung, dann liegt diese bei ca. 150 EUR und somit lohnt der ganze Aufwand wohl eher nicht.
2.b) bist Du rechtsschutzversichert ohne SB (WAS IMMER RATSAM IST!!!), dann geh zum Anwalt und zieh das Ding durch!

Letztlich liegt es an Dir, Deiner Streitlust und der Gesamtabwägung aller Kostenfaktoren, ob und wie intensiv Du die Angelegenheit verfolgst.

Dirk

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