Leute,ne Frage an die,die sich mit der GKV auskennen:Angenommen,der Mann hat ne vollzeitarbeitsstelle und ist in der GKV versichert.Die ehefrau,die nur geringfügig beschäftigt ist,kann er mitversichern.wie aber ist es mit einem Stiefkind,das in dem Haushalt lebt.Kann er das auch mitversichern oder geht das nicht?Mfg
Off Topic 20.484 Themen, 227.589 Beiträge
Wer hat Dir das Gegenteil gesagt?
Die Krankenkasse?
Erzähle denen mal was von § 10 SGB V (Sozialgesetzbuch).
Und wenn die dann immer noch maulen, sprich einfach das Zauberwort "Bundesversicherungsamt" aus.
Ich habe ein Pflegekind.
Ist nicht mit mir verwandt oder verschwägert. Die leiblichen Eltern leben und das Kind ist bei meiner Frau kostenlos in der Familienversicherung mitversichert.
Darfst mich gerne diesbezgl. anmehlen.
Ich kenne mich mit diesem Pack aus-
